Ausbilder-Eignungsverordnung Weiter Zurück Schließen

Die Ausbilder-Eignungsverordnung  (AEVO) wurde im Jahre 2009 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen.

Danach haben Ausbilder und Ausbilderinnen für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen
der freien Beruf (§1 AÉVO).

Siehe auch: Ausbildung, Ausbildereignungsprüfung.