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Ausbilder-Eignungsverordnung |
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Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
wurde im Jahre 2009 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen.
Danach haben Ausbilder und Ausbilderinnen für die
Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach
dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und
arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen.
Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der
Angehörigen der freien Beruf (§1 AÉVO).
Siehe auch:
Ausbildung,
Ausbildereignungsprüfung.
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