Ausbildereignungsprüfung Weiter Zurück Schließen

Ausbilder sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Personen, die auf Grund ihrer Qualifikation befähigt sind,  die Ausbildungsinhalte einer Ausbildung im Rahmen einer anerkannten Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang zu vermitteln.
Diese Qualifikation ist durch Ablegen einer Ausbildereignungsprüfung gem. der Ausbildereignungsprüfungs-Verordnung (AEVO) nachzuweisen.

Die Ausbildereignungsprüfung, bestehend aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, ist an einer Industrie- und Handelskammer gem. AEVO abzulegen.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.