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Unter Außenprüfung (= steuerliche
Betriebsprüfung) ist die - in größeren Zeitabständen
stattfindende - Prüfung der Angaben in der
Steuererklärung von Unternehmen durch den
Außendienst der Finanzämtern zu verstehen (vgl.
§§ 193 ff.
AO).
Geprüft wird desgleichen, ob den
Aufzeichnungspflichten laufend und vollständig
nachgekommen wird.
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