Außenprüfung Weiter Zurück Schließen

Unter Außenprüfung (= steuerliche Betriebsprüfung) ist die - in größeren Zeitabständen stattfindende - Prüfung der Angaben in der Steuererklärung von Unternehmen durch den Außendienst der Finanzämtern zu verstehen (vgl. §§ 193 ff. AO).
Geprüft wird desgleichen, ob den Aufzeichnungspflichten laufend und vollständig nachgekommen wird.