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Unter Aufzeichnungspflichten sind
erstens die Pflicht
gewerblicher Unternehmen zur ordnungsgemäßen
Buchführung sowie
zweitens
Pflichten von Unternehmen und Angehörigen bestimmter
Berufsgruppen zur - steuerlichen bzw.
außersteuerlichen - Nachweisführung sonstiger
Ereignisse und Geschäftsvorgänge zu verstehen.
Beispiele für außersteuerlich sonstige
Aufzeichnungspflichten sind: Führen von Depotbüchern
durch Kreditinstitute, Führen von Fremdennachweisen
durch Hotels und dgl.
Beispiele für
steuerliche sonstige Aufzeichnungspflichten sind:
Führen von Wareneingangs- und Warenausgangsbüchern,
Führen eines Lohnkontos für die Arbeitnehmer durch
den Arbeitgeber, Führen eines Fahrtenbuches für
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und dgl.
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