Aufzeichnungspflichten Weiter Zurück Schließen

Unter Aufzeichnungspflichten sind

erstens die Pflicht gewerblicher Unternehmen zur ordnungsgemäßen Buchführung sowie

zweitens Pflichten von Unternehmen und Angehörigen bestimmter Berufsgruppen zur - steuerlichen bzw. außersteuerlichen - Nachweisführung sonstiger Ereignisse und Geschäftsvorgänge zu verstehen.

Beispiele für außersteuerlich sonstige Aufzeichnungspflichten sind: Führen von Depotbüchern durch Kreditinstitute, Führen von Fremdennachweisen durch Hotels und dgl.

Beispiele für steuerliche sonstige Aufzeichnungspflichten sind: Führen von Wareneingangs- und Warenausgangsbüchern, Führen eines Lohnkontos für die Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber, Führen eines Fahrtenbuches für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und dgl.

Aufzeichnungen