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Unter Außenwirtschaft ist die
Gesamtheit der wirtschaftlichen Beziehungen einer
nationalen
Volkswirtschaft zu anderen
Volkswirtschaften (Staaten) zu verstehen.
Außenwirtschaft umfasst somit sowohl den
grenzüberschreitenden Verkehr mit Waren und
Dienstleistungen (Außenhandel) als auch den Kapital-
und Zahlungsverkehr mit anderen Währungsgebieten und
sonstige grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehre
(z. B. Anzeigepflicht des grenzüberschreitenden
Verkehrs mit Barmitteln an den Außengrenzen der
Europäischen Union).
Außenwirtschaft ist ein
Oberbegriff ist, der mit mehreren anderen
Sachverhalten und Begriffen verbunden ist (siehe
Grafik).
Außenwirtschaftliche Beziehungen ermöglichen es
einerseits, die inländische Versorgung mit jenen
Gütern zu sichern, die aus bestimmten (z. B.
klimatischen) Gründen im Inland nicht erzeugt werden
können bzw. die sich im Vergleich zur Erzeugung im
eigenen Land als preisgünstiger erweisen und
anderseits, den eigenen Markt zu erweitern, indem
Exportgeschäfte unterschiedlichster Art getätigt
werden.
Siehe auch:
Außenwirtschaft (Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie).
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