Außenwirtschaft Weiter Zurück Schließen

Unter Außenwirtschaft ist die Gesamtheit der wirtschaftlichen Beziehungen einer nationalen Volkswirtschaft zu anderen Volkswirtschaften (Staaten) zu verstehen.

Außenwirtschaft umfasst somit sowohl den grenzüberschreitenden Verkehr mit Waren und Dienstleistungen (Außenhandel) als auch den Kapital- und Zahlungsverkehr mit anderen Währungsgebieten und sonstige grenzüberschreitende Wirtschaftsverkehre (z. B. Anzeigepflicht des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln an den Außengrenzen der Europäischen Union).

Außenwirtschaft ist ein Oberbegriff ist, der mit mehreren anderen Sachverhalten und Begriffen verbunden ist (siehe Grafik).

Außenwirtschaftliche Beziehungen ermöglichen es einerseits, die inländische Versorgung mit jenen Gütern zu sichern, die aus bestimmten (z. B. klimatischen) Gründen im Inland nicht erzeugt werden können bzw. die sich im Vergleich zur Erzeugung im eigenen Land als preisgünstiger erweisen und anderseits, den eigenen Markt zu erweitern, indem Exportgeschäfte unterschiedlichster Art getätigt werden.

Siehe auch: Außenwirtschaft (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie).