Außenhandel Weiter Zurück Schließen

Als Außenhandel bezeichnet man den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Warenverkehr mit anderen Volkswirtschaften. Dabei sind zu unterscheiden
Der Außenhandel ist untrennbar mit der internationalen Arbeitsteilung verbunden und ermöglicht den einzelnen Volkswirtschaften die Teilhabe am wirtschaftlichen und technischen Fortschritt.
Die wertmäßige Gegenüberstellung der Import-Warenströme und der Export-Warenströme wird in der volkswirtschaftlichen Handelsbilanz vorgenommen.
Die Darstellung der Importe und Exporte bei Dienstleistungen erfolgt nicht in der Handelsbilanz, sondern in der Leistungsbilanz.

Für Volkswirtschaften wie Deutschland, Österreich oder Schweiz ist ein intensiver Außenhandel lebenswichtig: Exporte sichern Beschäftigung und Volkseinkommen und ermöglichen die Bezahlung notwendiger Einfuhren, Importe erhöhen die Vielfalt im Warenangebot und bewirken - bei Konkurrenz zu heimischen Produkten - eine tendenzielle Verbilligung der Produkte und damit Steigerung der Kaufkraft des Geldes.

Protektionistische Maßnahmen, die heimische Märkte gegen unerwünschte Importe abschotten sollen, tragen nicht zur Entwicklung des Außenhandels bei, sondern sind letztlich auch für die eigene Volkswirtschaft schädlich.

Aussenhandel-2012

Siehe auch: Außenwirtschaft