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Als Außenhandel bezeichnet man den
gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Warenverkehr
mit anderen
Volkswirtschaften. Dabei sind zu
unterscheiden
Der Außenhandel ist
untrennbar mit der internationalen
Arbeitsteilung
verbunden und ermöglicht den einzelnen
Volkswirtschaften die Teilhabe am wirtschaftlichen
und technischen Fortschritt. Die wertmäßige
Gegenüberstellung der Import-Warenströme und der
Export-Warenströme wird in der volkswirtschaftlichen
Handelsbilanz vorgenommen. Die Darstellung der Importe und
Exporte bei Dienstleistungen erfolgt nicht in der
Handelsbilanz, sondern in der
Leistungsbilanz.
Für Volkswirtschaften wie Deutschland, Österreich
oder Schweiz ist ein intensiver Außenhandel
lebenswichtig: Exporte sichern Beschäftigung und
Volkseinkommen und ermöglichen die Bezahlung
notwendiger Einfuhren, Importe erhöhen die Vielfalt
im Warenangebot und bewirken - bei Konkurrenz zu
heimischen Produkten - eine tendenzielle
Verbilligung der Produkte und damit Steigerung der
Kaufkraft des Geldes.
Protektionistische
Maßnahmen, die heimische Märkte gegen unerwünschte
Importe abschotten sollen, tragen nicht zur
Entwicklung des Außenhandels bei, sondern sind
letztlich auch für die eigene Volkswirtschaft
schädlich.
Siehe auch:
Außenwirtschaft
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