|
|
|
|
Unter Opportunitätskosten ist der
in Geld bewertete Nutzensentgang zu
verstehen, der dadurch entsteht, dass man sich -
wegen begrenzt verfügbarer Mittel - nicht für den
Erwerb des Gutes A, sondern für den Erwerb des Gutes
B (oder C)
entscheidet.
Beispiel im
privaten Bereich:
Beispiel im Unternehmensbereich:
Ein Unternehmer
steht vor der Entscheidung, die verfügbaren
Investitionsmittel in Höhe von 50.000,- EUR
entweder
- für den Kauf eines Transporters
(Alternative A) oder
- für den Erwerb einer
Lagerhalle (Alternative B) oder
- für den Kauf
eines neuen Computersystems (Alternative C)
zu verwenden.
Entscheidet er sich für die
Alternative A (Transporter, Gut
A), muss er sowohl
auf den Erwerb der Lagerhalle (Gut B) als auch auf
den Erwerb des neuen Computersystems (Gut C)
verzichten, das heißt, das Gut A "kostet" den
Verzicht auf Gut B bzw. auf Gut
C.
|
|
|