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Sozialleistungen, betriebliche |
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Die betrieblichen Sozialleistungen
umfassen materielle wie ideelle Maßnahmen, die im
jeweiligen Unternehmen zu Gunsten der Belegschaft
realisiert werden bzw. realisiert werden sollen und
die zugleich auch der Erfüllung von
Unternehmenszielen (im Sinne der Sicherung der
Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens)
dienen.
Die betrieblichen Sozialleistungen
lassen nach verschiedenen Kriterien systematisieren,
und zwar
- nach der Anspruchsgrundlage,
- nach dem Inhalt der Maßnahmen
und der Organisationsform der
Sozialpolitik sowie
- nach der Form der Gewährung.
Vorherrschende Motive für
betriebliche Sozialleistungen sind vor allem:
- Steigerung der Leistungsmotivation und
Verbesserung der Arbeitsleistung der
Mitarbeiter,
- Stabilisierung der Leistungskraft der
Mitarbeiter, insbesondere durch Maßnahmen der
gesundheitlichen Fürsorge sowie des
Arbeitsschutzes,
- Verbesserung der Arbeitszufriedenheit und
des Betriebsklimas,
- bessere Bindung der Mitarbeiter an das
Unternehmen, Senkung der Fluktuation, bessere
Identifikation mit dem Unternehmen,
- Ausgleich sozialer Härten und Hilfe bei der
Überwindung persönlicher Probleme der
Mitarbeiter (z. B. hinsichtlich Wohnraum),
- Verbesserung des Unternehmensimages in der
Öffentlichkeit,
- Nutzung von steuerlichen und finanziellen
Vorteilen, z. B. bei der Altersversorgung u. a.
m.
Eine betriebliche Sozialpolitik kann nur dann
erfolgreich sein, wenn sie eine Reihe von
Grundsätzen beachtet. Derartige
Grundsätze sind vor allem:
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit:
Bei Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik
muss der hierfür getätigte Aufwand in einem
angemessenen Verhältnis zum daraus erzielten
Nutzen stehen. Allerdings ist dieser Nutzen - im
Unterschied zum Aufwand - selten
quantifizierbar.
- Grundsatz der Aktualität:
Die Bedeutung und Werthaltigkeit von Maßnahmen
der betrieblichen Sozialpolitik ändert sich. So
sind zum Beispiel Maßnahmen des Unternehmens zur
Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie in vielen Fällen heute wichtiger als
beispielsweise das Ermöglichen der privaten
Nutzung eines Dienstwagens.
- Grundsatz der Harmonie: Die
Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik müssen
in ihrer Gesamtheit "in-sich-stimmig" sein bzw.
sich gut ergänzen.
- Grundsatz der Gerechtigkeit:
Die Maßstäbe und Prinzipien für die Gewährung
betrieblicher Sozialleistungen müssen für die
Mitarbeiter nachvollziehbar sein und in ihrer
Umsetzung als gerecht empfunden werden.
Siehe auch:
Unternehenspolitik. |
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