Sozialleistungen, betriebliche Weiter Zurück Schließen

Die betrieblichen Sozialleistungen umfassen materielle wie ideelle Maßnahmen, die im jeweiligen Unternehmen zu Gunsten der Belegschaft realisiert werden bzw. realisiert werden sollen und die zugleich auch der Erfüllung von Unternehmenszielen (im Sinne der Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens) dienen.

Die betrieblichen Sozialleistungen lassen nach verschiedenen Kriterien systematisieren, und zwar
  • nach der Anspruchsgrundlage,
  • nach dem Inhalt der Maßnahmen und der Organisationsform der Sozialpolitik sowie
  • nach der Form der Gewährung.

Vorherrschende Motive für betriebliche Sozialleistungen sind vor allem:
  • Steigerung der Leistungsmotivation und Verbesserung der Arbeitsleistung der Mitarbeiter,
  • Stabilisierung der Leistungskraft der Mitarbeiter, insbesondere durch Maßnahmen der gesundheitlichen Fürsorge sowie des Arbeitsschutzes,
  • Verbesserung der Arbeitszufriedenheit und des Betriebsklimas,
  • bessere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen, Senkung der Fluktuation, bessere Identifikation mit dem Unternehmen,
  • Ausgleich sozialer Härten und Hilfe bei der Überwindung persönlicher Probleme der Mitarbeiter (z. B. hinsichtlich Wohnraum),
  • Verbesserung des Unternehmensimages in der Öffentlichkeit,
  • Nutzung von steuerlichen und finanziellen Vorteilen, z. B. bei der Altersversorgung u. a. m.
Eine betriebliche Sozialpolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie eine Reihe von Grundsätzen beachtet.
Derartige Grundsätze sind vor allem:
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Bei Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik muss der hierfür getätigte Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum daraus erzielten Nutzen stehen. Allerdings ist dieser Nutzen - im Unterschied zum Aufwand  - selten quantifizierbar.
  • Grundsatz der Aktualität: Die Bedeutung und Werthaltigkeit von Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik ändert sich. So sind zum Beispiel Maßnahmen des Unternehmens zur Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in vielen Fällen heute wichtiger als beispielsweise das Ermöglichen der privaten Nutzung eines Dienstwagens.
  • Grundsatz der Harmonie: Die Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik müssen in ihrer Gesamtheit "in-sich-stimmig" sein bzw. sich gut ergänzen.
  • Grundsatz der Gerechtigkeit: Die Maßstäbe und Prinzipien für die Gewährung betrieblicher Sozialleistungen müssen für die Mitarbeiter nachvollziehbar sein und in ihrer Umsetzung als gerecht empfunden werden.
Siehe auch: Unternehenspolitik.