UWG Zurück Schließen

Das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" wurde im Jahre 2004 in Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien neu gefasst.
Es dient vornehmlich dem  "... dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb." [§ 1 UWG]

Das Gesetz enthält vier Kapitel und bezieht auch die Regelungen zum Verbraucherschutz mit ein.


Als unzulässige unlautere Geschäftshandlungen gelten nach § 3 UWG Handlungen, die geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
Beispiele derartige Geschäftshandlungen werden im Anhang zu § 3 UWG (unzulässige geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern) sowie in § 4 UWG genannt.