Umsatzsteuer Weiter Zurück Schließen

Die Umsatzsteuer - umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt - ist eine Verkehrssteuer, die den privaten Verbrauch von Gütern (Waren, Dienstleistungen) durch Inländer besteuert.
Der Umsatzsteuer unterliegen nach Umsatzsteuergesetz (UStG) genau beschriebene wirtschaftliche Vorgänge, die als steuerbare Umsätze bezeichnet werden (§ 1 UStG).

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, das heißt, sie wird durch das Finanzamt nicht direkt vom Endverbraucher (Konsumenten), sondern bei jedem Leistungspflichtigen (Hersteller, Lieferant) erhoben, obwohl das betreffende Unternehmen die Umsatzsteuer nicht zu tragen hat. Da die Umsatzsteuer alle Phasen des Wirtschaftsverkehrs (Urerzeugung, Weiterverarbeitung, Großhandel, Einzelhandel) umfasst, wird sie auch als Allphasensteuer bezeichnet.
Bemessungsgrundlage
der Umsatzsteuer ist der auf jeder Stufe der jeweilige Nettopreis der Lieferung bzw. der sonstigen Leistung.

Die Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, da sie der Gemeinschaft (Bund = ca. 54 %, Länder = ca. 44 %, Gemeinden = ca. 2 %) zusteht.

Die Umsatzsteuer, die beim Einkauf entsteht und in Eingangsrechnungen ausgewiesen ist (= bezahlte Umsatzsteuer), wird vom Grundsatz her dem Unternehmen erstattet.
Sie wird als sog. Vorsteuer bezeichnet und stellt eine Forderung des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt dar.

Die Umsatzsteuer, die beim Verkauf entsteht und in Ausgangsrechnungen auszuweisen ist (= erhaltene Umsatzsteuer), ist vom Unternehmen abzuführen.
Sie wird als eigentliche Umsatzsteuer gebucht und stellt eine Verbindlichkeit des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt dar.

Die Umsatzsteuerschuld, die in einer Abrechnungsperiode an das Finanzamt zu zahlen ist, heißt Umsatzsteuer-Zahllast. Sie wird ermittelt, indem von der erhaltenen Umsatzsteuer die bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) subtrahiert wird (siehe Bild 4.01).

Der allgemeine Steuersatz beträgt in Deutschland 19 % (seit 01.01.2007). Der ermäßigte Steuersatz (für Lebensmittel, Bücher u. a.) beträgt 7 %.
Bemessungsgrundlage ist der Wert des steuerpflichtigen Umsatzes (§§ 10 und 11 UStG).


Weitere Details:

Umsatzsteuer1.pdf