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Die Umsatzsteuer -
umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer
genannt - ist eine Verkehrssteuer,
die den privaten Verbrauch von
Gütern (Waren, Dienstleistungen) durch
Inländer besteuert. Der Umsatzsteuer
unterliegen nach Umsatzsteuergesetz
(UStG)
genau beschriebene wirtschaftliche Vorgänge, die als
steuerbare Umsätze bezeichnet
werden (§ 1 UStG).
Die Umsatzsteuer ist eine
indirekte Steuer, das heißt, sie
wird durch das Finanzamt nicht direkt vom
Endverbraucher (Konsumenten), sondern bei jedem
Leistungspflichtigen (Hersteller,
Lieferant) erhoben, obwohl das betreffende
Unternehmen die Umsatzsteuer nicht zu tragen hat. Da
die Umsatzsteuer alle Phasen des Wirtschaftsverkehrs
(Urerzeugung, Weiterverarbeitung, Großhandel,
Einzelhandel) umfasst, wird sie auch als
Allphasensteuer bezeichnet.
Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist
der auf jeder Stufe der jeweilige Nettopreis der
Lieferung bzw. der sonstigen Leistung.
Die
Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer,
da sie der Gemeinschaft (Bund = ca. 54 %,
Länder = ca. 44 %, Gemeinden = ca.
2 %) zusteht.
Die
Umsatzsteuer, die beim Einkauf
entsteht und in Eingangsrechnungen
ausgewiesen ist (= bezahlte Umsatzsteuer),
wird vom Grundsatz her dem Unternehmen erstattet.
Sie wird als sog. Vorsteuer
bezeichnet und stellt eine Forderung
des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt dar.
Die Umsatzsteuer, die beim Verkauf
entsteht und in Ausgangsrechnungen
auszuweisen ist (= erhaltene Umsatzsteuer),
ist vom Unternehmen abzuführen. Sie wird als
eigentliche Umsatzsteuer gebucht
und stellt eine Verbindlichkeit des
Unternehmens gegenüber dem Finanzamt dar.
Die Umsatzsteuerschuld, die in
einer Abrechnungsperiode an das Finanzamt zu zahlen
ist, heißt Umsatzsteuer-Zahllast.
Sie wird ermittelt, indem von der erhaltenen
Umsatzsteuer die bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer)
subtrahiert wird (siehe Bild 4.01).
Der allgemeine Steuersatz
beträgt in Deutschland 19 % (seit
01.01.2007). Der ermäßigte Steuersatz (für
Lebensmittel, Bücher u. a.) beträgt 7 %.
Bemessungsgrundlage ist der
Wert des steuerpflichtigen Umsatzes
(§§ 10 und 11 UStG).
Weitere Details:
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