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Unter Anweisungen sind schriftlich
fixierte Festlegungen der Unternehmensleitung oder
auch persönlich von einem Vorgesetzten (Führungskraft) an einen
Mitarbeiter erteilte Aufgaben im Sinne von
Arbeitsanweisungen, Grundsatzerklärungen oder
Organisationsrichtlinien zu verstehen, die darauf
gerichtet sind, Grundregeln für die
Arbeitsausführung, für Über- und Unterordnungen
sowie für das Verhalten der Mitarbeiter zu
bestimmen, um eine effiziente Durchführung des
Geschäftsbetriebes des Unternehmens und damit das
Erreichen der
Unternehmensziele zu sichern.
Anweisungen sollen nicht nur das "Was, Wann und
Warum" einer auszuführenden Arbeit, sondern auch das
"Wie" der Aufgabenerfüllung klären.
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