Mitarbeiter Weiter Zurück Schließen

In der Unternehmenspraxis wird - statt der im Arbeitsrecht verwendeten Bezeichnung "Arbeitnehmer" - in der Regel von Mitarbeitern gesprochen.
Damit soll deutlich gemacht werden, dass es darauf ankommt, das partnerschaftliche Verhältnis der Beschäftigten zu ihrem Unternehmen stärker zu betonen, denn ein Mitarbeiter ist nicht nur Träger von zu verrichtenden (ausführenden bzw. disponierenden) Arbeiten und - im Hinblick auf die Personalaufwendungen - ein Kostenelement, sondern auch in Individuum, eine Persönlichkeit, die eigenständige Ziele verfolgt und die in diesem Sinne einzeln oder über Arbeitnehmervertretungen an den Entscheidungen der Unternehmensleitung sowie an der Entwicklung des Unternehmens partizipieren soll bzw. will.


Der Terminus "Beschäftigter" ist demgegenüber ein Fachausdruck der Sozialversicherung. Er bezeichnet alle Erwerbstätigen, die einer oder mehreren nichtselbstständigen - und in der Regel sozialversicherungspflichtigen - Tätigkeiten nachgehen (vgl. § 7 Abs. 1 des vierten Buches des Sozialgesetzbuches, SGB IV). 

Siehe auch: Mitarbeiterförderung, Mitarbeiterführung, Mitbestimmung.