Aufwertung Weiter Zurück Schließen

Als Aufwertung wird der Anstieg des Außenwertes einer Währung bezeichnet.

Liegen fest vereinbarte Wechselkurse vor, dann erfolgt die Aufwertung durch Beschluss der zuständigen Instanz (z. B. EZB, EU-Ministerrat).

Liegen flexible Wechselkurse vor, ergibt sich die Aufwertung aus dem freien Spiel von Angebot und Nachfrage nach den entsprechenden Devisen.

Folgen der Aufwertung:
Im aufwertenden Land werden die Importe billiger, die Exporte werden hingegen - aus der Sicht des Auslands - teurer.
Dadurch kann sich im betreffenden aufwertenden Land die Leistungsbilanz bzw. der Außenbeitrag der Volkswirtschaft verschlechtern.
Auf längere Sicht ist die Aufwertung der Währung ein "Import von Stabilität".


Siehe auch: Abwertung.