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Als Aufwertung wird der Anstieg des
Außenwertes einer Währung bezeichnet.
Liegen
fest vereinbarte
Wechselkurse vor, dann
erfolgt die Aufwertung durch Beschluss der
zuständigen Instanz (z. B. EZB, EU-Ministerrat).
Liegen flexible Wechselkurse vor,
ergibt sich die Aufwertung aus dem freien Spiel von
Angebot und Nachfrage nach den entsprechenden
Devisen.
Folgen der Aufwertung: Im
aufwertenden Land werden die
Importe billiger, die
Exporte werden hingegen - aus der Sicht des Auslands
- teurer. Dadurch kann sich im betreffenden
aufwertenden Land die Leistungsbilanz bzw. der
Außenbeitrag der
Volkswirtschaft verschlechtern.
Auf längere Sicht ist die Aufwertung der Währung ein
"Import von Stabilität".
Siehe auch:
Abwertung. |
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