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Als Ausschreibung wird eine
öffentliche Aufforderung von Behörden, öffentlichen
Betrieben oder Einrichtungen an interessierte
Unternehmen bezeichnet, ein
Angebot für eine
Lieferung oder Leistung von Gütern unter Einhaltung
bestimmter Vorgaben einzureichen.
Die Abgabe
des Angebots hat einmalig und geheim zu erfolgen.
Auch dürfen keine Nachverhandlungen gefordert oder
geführt werden.
Den Zuschlag erhält in der
Regel jenes
Unternehmen, das das preisgünstigste
Angebot gemacht hat, was allerdings in der Praxis im
Nachhinein oft zu Problemen (insbesondere
hinsichtlich der Einhaltung von Kostenbudgets,
Qualitätsstandards, Terminen u. a.) führt.
Oft wird die Ausschreibung damit verbunden, dass vom
anbietenden Unternehmen eine Bietergarantie
abverlangt wird. Dies bedeutet, dass das an der
Ausschreibung teilnehmende Unternehmen für die
Aufrechterhaltung seines Angebots im Falle des
Zuschlags bürgt.
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