Ausschreibung Weiter Zurück Schließen

Als Ausschreibung wird eine öffentliche Aufforderung von Behörden, öffentlichen Betrieben oder Einrichtungen an interessierte Unternehmen bezeichnet, ein Angebot für eine Lieferung oder Leistung von Gütern unter Einhaltung bestimmter Vorgaben einzureichen.

Die Abgabe des Angebots hat einmalig und geheim zu erfolgen. Auch dürfen keine Nachverhandlungen gefordert oder geführt werden.

Den Zuschlag erhält in der Regel jenes Unternehmen, das das preisgünstigste Angebot gemacht hat, was allerdings in der Praxis im Nachhinein oft zu Problemen (insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Kostenbudgets,  Qualitätsstandards, Terminen u. a.) führt.

Oft wird die Ausschreibung damit verbunden, dass vom anbietenden Unternehmen eine Bietergarantie abverlangt wird.
Dies bedeutet, dass das an der Ausschreibung teilnehmende Unternehmen für die Aufrechterhaltung seines Angebots im Falle des Zuschlags bürgt.