Angebot Weiter Zurück Schließen

Unter Angebot im volkswirtschaftlichen Sinne ist die tauschbereite Präsentation von Gütern auf einem definierten Markt zu verstehen.

Dieses Angebot hat
  • eine qualitative Struktur ("Sortiment"),
  • eine quantitative Struktur ("Mengen"),
  • eine räumliche Struktur ("Ort" des Angebots) und
  • eine zeitliche Struktur ("Zeitpunkt" des Angebots).
Der zu dieser Bestimmung des Begriffes Angebot korrespondierende Begriff ist Nachfrage.

 

Im betriebswirtschaftlichen und vertragsrechtlichen Sinne bedeutet Angebot eine an eine bestimmte Person gerichtete Willenserklärung, ein definiertes Gut zu definierten Bedingungen zu liefern.
Zu diesen Bedingungen gehören Bestimmungen über die Art des Gutes (z. B. Typ und technische Parameter), über die Liefermenge, die Qualität, den Preis, die Liefer- und Zahlungsbedingungen und - im Weiteren auch - über Erfüllungsort und Gerichtsstand.