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Unter Angebot im
volkswirtschaftlichen Sinne ist die
tauschbereite Präsentation von
Gütern auf einem
definierten
Markt zu verstehen.
Dieses
Angebot hat
- eine qualitative Struktur
("Sortiment"),
- eine quantitative Struktur
("Mengen"),
- eine räumliche Struktur ("Ort"
des Angebots) und
- eine zeitliche Struktur
("Zeitpunkt" des Angebots).
Der zu dieser
Bestimmung des Begriffes Angebot
korrespondierende Begriff ist
Nachfrage.
Im betriebswirtschaftlichen und
vertragsrechtlichen Sinne bedeutet Angebot
eine an eine bestimmte Person gerichtete
Willenserklärung, ein definiertes Gut zu
definierten Bedingungen zu liefern. Zu diesen
Bedingungen gehören Bestimmungen über die Art
des Gutes (z. B. Typ und technische Parameter),
über die Liefermenge, die
Qualität, den
Preis,
die
Liefer- und
Zahlungsbedingungen und - im
Weiteren auch - über
Erfüllungsort
und
Gerichtsstand.
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