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Unter Ausschuss versteht man
- Produkte der
Güterproduktion, die generell oder in wichtigen
Parametern mangelhaft sind und somit nicht die
fixierten Anforderungen an die Produktqualität
erfüllen. Ausschussprodukte können in vielen Fällen
über das Recycling der Güterproduktion neu zugeführt
(z. B. Metallerzeugnisse) und damit wiederverwendet
werden oder sie sind als Abfall zu entsorgen (z. B.
fehlerhafte CD-ROM).
Ein möglicher Ausschuss ist
bei der Materialbedarfsermittlung mit
einzukalkulieren. Nicht als Ausschuss zählen
Produkte mit nur geringen Qualitätsmängeln, die
preisgemindert als ‚zweite Wahl' verkauft werden
können;
- eine organisatorische Einheit in
Verwaltungen, z. B. ein Prüfungsausschuss in
Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern u.
a.
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