Ausschuss Weiter Zurück Schließen

Unter Ausschuss versteht man
  • Produkte der Güterproduktion, die generell oder in wichtigen Parametern mangelhaft sind und somit nicht die fixierten Anforderungen an die Produktqualität erfüllen. Ausschussprodukte können in vielen Fällen über das Recycling der Güterproduktion neu zugeführt (z. B. Metallerzeugnisse) und damit wiederverwendet werden oder sie sind als Abfall zu entsorgen (z. B. fehlerhafte CD-ROM).
    Ein möglicher Ausschuss ist bei der Materialbedarfsermittlung mit einzukalkulieren.
    Nicht als Ausschuss zählen Produkte mit nur geringen Qualitätsmängeln, die preisgemindert als ‚zweite Wahl' verkauft werden können;

  • eine organisatorische Einheit in Verwaltungen, z. B. ein Prüfungsausschuss in Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern u. a.