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Der Terminus "Basel I" bezeichnet
die Gesamtheit von Eigenkapitalvorschriften für
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
(= Institute), die vom "Basler Ausschuss für
Bankenaufsicht" veröffentlicht wurden die seit 1988 gültig
waren.
Die Regelungen nach "Basel I" besagten,
dass die Banken bei Kreditvergaben verpflichtet
sind, eine sog. Eigenkapitalhinterlegung von
einheitlich 8 % zu tätigen. Nimmt ein
Unternehmen X beispielsweise einen Kredit von
120.000,00 EUR auf, dann ist das betreffende
Kreditinstitut verpflichtet, eine
Eigenkapitalhinterlegung in Höhe von 9.600,00 EUR
(8 % von 120.000 EUR) zu
tätigen.
Der Terminus Basel II bezeichnet
jene Eigenkapitalvorschriften für
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
(= Institute), die seit 2004 veröffentlicht wurden und
die die seit 1988 gültige Vereinbarung "Basel I" ablösen.
Die Vorschriften "Basel II" müssen seit dem
01.01.2007 - gemäß den EU-Richtlinien 2006/48/EG und
2006/49/EG - in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union für alle Institute angewendet
werden. In Deutschland erfolgte dies durch das
Kreditwesengesetz, die
Solvabilitätsverordnung und die
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).
Nach den neuen Regelungen in "Basel II"
wurde der Prozentsatz der Eigenkapitalunterlegung
nach oben, aber auch nach unten differenziert. Dies bedeutet:
Gibt eine Bank an ein
Unternehmen X einen Kredit - beispielsweise wiederum
in Höhe von 120.000,00 EUR - im Wissen aus, dass bei
diesem Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einer
100
%igen Kreditrückzahlung nicht voll gegeben ist, dann
muss die Bank eine höhere Eigenkapitalunterlegung,
beispielsweise 11 % ansetzen. Aus den bisherigen
9.600,00 EUR (= 8 %) würden dann 13.200,00 EUR (= 11
%) Eigenkapitalunterlegung.
Auf der anderen
Seite kann der Prozentsatz der
Eigenkapitalunterlegung auch erheblich unter 8 %
liegen, und zwar dann, wenn der Kreditnehmer - nach
Einschätzung über ein Ratingverfahren - eine sehr
gute Bonitätsbeurteilung erhält.
Mit Basel
II wurde des Weiteren eine Gleichstellung der
Bonitätsbewertungen durch a) bankinterne
Ratings und
b) durch externe Rating-Agenturen vereinbart.
Siehe auch:
Basel III.
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