Basel I, Basel II Weiter Zurück Schließen

Der Terminus "Basel I" bezeichnet die Gesamtheit von Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (= Institute), die vom "Basler Ausschuss für Bankenaufsicht" veröffentlicht wurden  die seit 1988 gültig waren.

Die Regelungen nach "Basel I" besagten, dass die Banken bei Kreditvergaben verpflichtet sind, eine sog. Eigenkapitalhinterlegung von einheitlich 8 % zu tätigen.
Nimmt ein Unternehmen X beispielsweise einen Kredit von 120.000,00 EUR auf, dann ist das betreffende Kreditinstitut verpflichtet, eine Eigenkapitalhinterlegung in Höhe von 9.600,00 EUR  (8 % von 120.000 EUR) zu tätigen.

Der Terminus Basel II bezeichnet jene Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (= Institute), die seit 2004 veröffentlicht wurden und die die seit 1988 gültige Vereinbarung "Basel I" ablösen.

Die Vorschriften "Basel II" müssen seit dem 01.01.2007 - gemäß den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG  - in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für alle Institute angewendet werden. In Deutschland erfolgte dies durch das Kreditwesengesetz, die Solvabilitätsverordnung und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).

Nach den neuen Regelungen in "Basel II" wurde der Prozentsatz der Eigenkapitalunterlegung nach oben, aber auch nach unten differenziert. Dies bedeutet:

Gibt eine Bank an ein Unternehmen X einen Kredit - beispielsweise wiederum in Höhe von 120.000,00 EUR - im Wissen aus, dass bei diesem Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einer 100 %igen Kreditrückzahlung nicht voll gegeben ist, dann muss die Bank eine höhere Eigenkapitalunterlegung, beispielsweise 11 % ansetzen. Aus den bisherigen 9.600,00 EUR (= 8 %) würden dann 13.200,00 EUR (= 11 %) Eigenkapitalunterlegung.

Auf der anderen Seite kann der Prozentsatz der Eigenkapitalunterlegung auch erheblich unter 8 % liegen, und zwar dann, wenn der Kreditnehmer - nach Einschätzung über ein Ratingverfahren - eine sehr gute Bonitätsbeurteilung erhält.

Mit Basel II wurde des Weiteren eine Gleichstellung der Bonitätsbewertungen durch a) bankinterne Ratings und b) durch externe Rating-Agenturen vereinbart. 

Siehe auch: Basel III.