Basel III Weiter Zurück Schließen

Mit Basel III werden jene ergänzenden Empfehlungen des "Basler Ausschusses für Bankenaufsicht" bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel bezeichnet, die zu den im Jahr 2004 beschlossenen Eigenkapitalanforderungen (Basel II) für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute gefasst wurden.

Basel III wurde in der Europäischen Union durch die Bankenrichtlinie 2006/48/EG und die Kapitaladäquanzrichtlinie 2006/49/EG umgesetzt und in zwei Stufen zum 1. Januar 2007 und zum 1. Januar 2008 zur Anwendung gebracht.

Die neuen Empfehlungen (Basel III) basieren einerseits auf den Erfahrungen mit Basel II und andererseits auf den Erkenntnissen und Erfahrungen aus der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise.
Ab 2013 gelten stille Einlagen für Banken, die in der Form der Aktiengesellschaft geführt werden, dann grundsätzlich nicht mehr als hartes Kernkapital (siehe Grafik).


Die Kernkapitalquote gibt an, wie viele risikotragende Positionen einer Bank (ausgegebene Kredite und andere Wertpapiere) mit Eigenmitteln des Kernkapitals gedeckt sind oder gedeckt sein müssen:
Siehe auch die Information des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht:
Basel-III-1.pdf