|
|
|
|
Mit Basel III werden jene
ergänzenden Empfehlungen des "Basler Ausschusses für
Bankenaufsicht" bei der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ)
in Basel bezeichnet, die zu den im Jahr 2004
beschlossenen Eigenkapitalanforderungen (Basel
II) für Banken und
Finanzdienstleistungsinstitute gefasst wurden.
Basel III wurde in der Europäischen Union durch
die Bankenrichtlinie 2006/48/EG und die
Kapitaladäquanzrichtlinie 2006/49/EG umgesetzt und
in zwei Stufen zum 1. Januar 2007 und zum 1. Januar
2008 zur Anwendung gebracht.
Die neuen
Empfehlungen (Basel III) basieren einerseits auf den
Erfahrungen mit Basel II und andererseits auf den
Erkenntnissen und Erfahrungen aus der weltweiten
Finanz- bzw. Wirtschaftskrise. Ab 2013 gelten
stille Einlagen für Banken, die in der Form der
Aktiengesellschaft geführt werden, dann
grundsätzlich nicht mehr als hartes Kernkapital
(siehe Grafik).
Die Kernkapitalquote gibt an,
wie viele risikotragende Positionen einer Bank
(ausgegebene Kredite und andere Wertpapiere) mit
Eigenmitteln des Kernkapitals gedeckt sind oder
gedeckt sein müssen:
|
Siehe auch die Information des Baseler
Ausschusses für Bankenaufsicht:
Basel-III-1.pdf |
|
|
|
|
|