Bestellpunktverfahren Weiter Zurück Schließen

Beim Bestellpunktverfahren wird immer dann eine Bestellung (mit Festlegung der Bestellmenge q) ausgelöst, wenn der aktuelle Lagerbestand b einen definierten Bestellpunkt MB (Meldebestand) unterschreitet.

Grundlage des Bestellpunktverfahrens ist die ständige Überwachung des Lagerbestands bei einem definierten Beschaffungsgut G. Dabei werden drei Bestandsgrößen ermittelt und kontrolliert.

Höchstbestand HB [ME]
Dies ist der obere, wirtschaftlich oder kapazitiv noch vertretbare Lagerbestand.

Sicherheitsbestand SB [ME]
Er dient der Absicherung des Leistungsprozesses bei Eintreten von größeren Störungen in der Bereitstellung des Gutes G.

Meldebestand MB [ME]
Dies ist der Signalpunkt für eine einzuleitende Bestellung (Bestellmenge q [ME]) unter Beachtung der Beschaffungszeit tB [Tage] und des täglichen Verbrauchs V [ME/Tag].

Die bekannteste Bestellregel ist die (s, S)-Regel. Die Anwendung dieser Regel setzt eine kontinuierliche Lagerüberwachung voraus.

Beim Bestellpunktverfahren ist der Bestellpunkt fix, während die Bestellmenge q und der Abstand zwischen zwei Bestellungen (Bestelltermine) variabel ist.