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Beim
Bestellpunktverfahren wird immer dann eine
Bestellung (mit
Festlegung der
Bestellmenge q) ausgelöst, wenn
der aktuelle
Lagerbestand b einen
definierten Bestellpunkt MB (Meldebestand)
unterschreitet.
Grundlage des Bestellpunktverfahrens ist die
ständige Überwachung des Lagerbestands bei einem
definierten Beschaffungsgut G.
Dabei werden drei Bestandsgrößen ermittelt und
kontrolliert.
Höchstbestand HB [ME]
Dies ist der obere, wirtschaftlich oder kapazitiv
noch vertretbare Lagerbestand.
Sicherheitsbestand SB [ME] Er dient der
Absicherung des Leistungsprozesses bei Eintreten von
größeren Störungen in der Bereitstellung des Gutes
G.
Meldebestand MB [ME]
Dies ist der Signalpunkt für eine einzuleitende
Bestellung (Bestellmenge q [ME])
unter Beachtung der Beschaffungszeit tB
[Tage] und des täglichen Verbrauchs
V [ME/Tag].
Die bekannteste
Bestellregel ist die
(s, S)-Regel. Die Anwendung dieser Regel setzt eine
kontinuierliche Lagerüberwachung voraus.
Beim
Bestellpunktverfahren ist der Bestellpunkt fix,
während die Bestellmenge q und der
Abstand zwischen zwei Bestellungen (Bestelltermine) variabel ist.
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