Börsenpreise Weiter Zurück Schließen

Als Börsenpreise gelte gem. Börsengesetz (BörsG) jene Preise, die während der Börsenzeit an einer Börse festgestellt werden.
Für Preise im sog. Freiverkehr gilt dies, wenn sie gem. § 24 BörsG während der Börsenzeit an einer Wertpapierbörse ermittelt werden.
Wichtig:  Die Preise müssen ordnungsmäßig zustande kommen, das heißt, den Handelsteilnehmern müssen ausreichend Informationen vorliegen, so dass Transparenz und Chancengleichheit gewahrt werden.