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Als Börsenpreise gelte gem.
Börsengesetz (BörsG)
jene Preise, die während der Börsenzeit an einer
Börse
festgestellt werden. Für Preise im sog.
Freiverkehr gilt dies, wenn sie gem. § 24 BörsG
während der Börsenzeit an einer
Wertpapierbörse ermittelt werden.
Wichtig: Die Preise müssen ordnungsmäßig
zustande kommen, das heißt, den Handelsteilnehmern
müssen ausreichend Informationen vorliegen, so dass
Transparenz und Chancengleichheit gewahrt werden.
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