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Als Börse bezeichnet man jenen
regelmäßigen, organisierten (Punkt-)
Markt, auf dem
gleichartige und gleichwertige, aber nicht einzeln
bestimmbare Güter durch eine meist begrenzte Zahl
von Teilnehmern angeboten und nachgefragt werden.
Je nach den gehandelten Gütern unterscheidet man
Warenbörsen (Weizen-, Baumwoll-, Öl-, Kupferbörsen
und dgl.), Devisenbörsen (Handel mit Devisen) und
Wertpapierbörsen (u. a. Handel mit
Aktien).
Eine weitere Unterscheidung wird nach dem
Kriterium "Erfüllungszeitpunkt" gemacht: So spricht
man vom Kassahandel, wenn die Verträge sofort,
spätestens 1 - 2 Tage nach Abschluss erfüllt werden.
Ein Terminhandel liegt dann vor, wenn Waren oder
Wertpapiere erst nach einem zwischen den Partnern
vereinbarten Termin geliefert werden.
Börsen
unterliegen - entsprechend den Festlungen im
Börsengesetz (BörsG) - der Börsenaufsicht, sowohl durch den
Börsenvorstand als auch durch die staatliche
Börsenaufsicht.
Aus betriebswirtschaftlicher
Sicht kommt der Börse vor allem als organisierter
Kapitalmarkt große Bedeutung zu: Börsenfähige
Aktiengesellschaften können über die Ausgabe
neuer Aktien ihr Eigenkapital aufstocken.
Großunternehmen können sich ferner langfristiges
Fremdkapital über die Ausgabe von Obligationen
(Schuldverschreibungen) verschaffen.
Link:
www.boese-frankfurt.de |
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