Börse Weiter Zurück Schließen

Als Börse bezeichnet man jenen regelmäßigen, organisierten (Punkt-) Markt, auf dem gleichartige und gleichwertige, aber nicht einzeln bestimmbare Güter durch eine meist begrenzte Zahl von Teilnehmern angeboten und nachgefragt werden.
Je nach den gehandelten Gütern unterscheidet man Warenbörsen (Weizen-, Baumwoll-, Öl-, Kupferbörsen und dgl.), Devisenbörsen (Handel mit Devisen) und Wertpapierbörsen (u. a. Handel mit Aktien).

Eine weitere Unterscheidung wird nach dem Kriterium "Erfüllungszeitpunkt" gemacht: So spricht man vom Kassahandel, wenn die Verträge sofort, spätestens 1 - 2 Tage nach Abschluss erfüllt werden.
Ein Terminhandel liegt dann vor, wenn Waren oder Wertpapiere erst nach einem zwischen den Partnern vereinbarten Termin geliefert werden.

Börsen unterliegen - entsprechend den Festlungen im Börsengesetz (BörsG) - der Börsenaufsicht, sowohl durch den Börsenvorstand als auch durch die staatliche Börsenaufsicht.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kommt der Börse vor allem als organisierter Kapitalmarkt große Bedeutung zu:
Börsenfähige Aktiengesellschaften können über die Ausgabe neuer Aktien ihr Eigenkapital aufstocken. Großunternehmen können sich ferner langfristiges Fremdkapital über die Ausgabe von Obligationen (Schuldverschreibungen) verschaffen.


Link: www.boese-frankfurt.de