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Als Cost driver
(Kostentreiber) werden im Rahmen der
Prozesskostenrechnung jene Aktivitäten bzw.
Teilprozesse bezeichnet, die - in der gegebenen
Prozessfolge - die Höhe bzw. den Anstieg der
betreffenden Gemeinkosten
verursachen.
Wird zum Beispiel der
Prozess "Auftragsbearbeitung" untersucht, so können
wiederholte Änderungswünsche eines Kunden zu seinem
abgegebenen Auftrag zu einem solchen ‚Cost Driver'
werden.
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