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Die Prozesskostenrechnung (Activity
Based Costing) - als neues Instrument der
Kosten- und Leistungsrechnung - zielt darauf ab,
die in einem Unternehmen anfallenden
Gemeinkosten prozessbezogen zu erfassen und
über die Bildung von Prozesskostensätzen
auf jene Kostenträger zu verrechnen, die die
betreffenden Haupt- und Nebenprozesse bei der
Realisierung von Aufträgen verursacht haben.
Damit schafft die Prozesskostenrechnung
Voraussetzungen dafür,
- den Ressourcenverbrauch und die
Kapazitätsauslastung zielgerichteter zu steuern,
- sog. Kostentreiber
(Cost drivers) zu erkennen und
insgesamt
- ein besseres Kostenmanagement, insbesondere
in Bezug auf
Gemeinkosten zu verwirklichen.
Die Nachteile der
Vollkostenrechnung werden aber durch die
Prozesskostenrechnung nicht überwunden, da keine
Unterscheidung zwischen fixen und variablen Kosten
erfolgt.
Betrachtet man zum Beispiel die
Materialbeschaffung als einen derartigen
Geschäftsprozess, dann ist ein solcher Cost
Driver sicherlich die Anzahl der in einem bestimmten
Zeitraum vorgenommenen
Bestellungen. Die Prozesskostenrechnung
versucht nun zu ermitteln, was eine Bestellung
"kosten" darf, um mit diesen Prozesskostensätzen
Budgets für Gemeinkosten (hier im
Beschaffungsbereich) bestimmen zu können.
Setzt man die Gemeinkosten im
Beschaffungs-/Materialbereich in Relation zu
Gesamtbestellungszahlen, dann lässt sich ein
Gemeinkostensatz errechnen, der als
Prozesskostensatz für eine Bestellung (=
Aktivität) angesetzt werden kann. In gleicher
Weise können Prozesskostensätze für die
Auftragsabwicklung, die Personalbeschaffung und dgl.
ermittelt und zur Grundlage einer Zurechnung von
Gemeinkosten zu Aufträgen (als Kostenträger) gemacht
werden.
Fallbeispiele:
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