Prozesskostenrechnung Weiter Zurück Schließen

Die Prozesskostenrechnung (Activity Based Costing) - als neues Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung - zielt darauf ab, die in einem Unternehmen anfallenden Gemeinkosten prozessbezogen zu erfassen und über die Bildung von Prozesskostensätzen auf jene Kostenträger zu verrechnen, die die betreffenden Haupt- und Nebenprozesse bei der Realisierung von Aufträgen verursacht haben.

Damit schafft die Prozesskostenrechnung Voraussetzungen dafür,
  • den Ressourcenverbrauch und die Kapazitätsauslastung zielgerichteter zu steuern,
  • sog. Kostentreiber (Cost drivers) zu erkennen und insgesamt
  • ein besseres Kostenmanagement, insbesondere in Bezug auf Gemeinkosten zu verwirklichen.
Die Nachteile der Vollkostenrechnung werden aber durch die Prozesskostenrechnung nicht überwunden, da keine Unterscheidung zwischen fixen und variablen Kosten erfolgt.

Betrachtet man zum Beispiel die Materialbeschaffung als einen derartigen Geschäftsprozess, dann ist ein solcher
Cost Driver sicherlich die Anzahl der in einem bestimmten Zeitraum vorgenommenen Bestellungen.
Die Prozesskostenrechnung versucht nun zu ermitteln, was eine Bestellung "kosten" darf, um mit diesen Prozesskostensätzen Budgets für Gemeinkosten (hier im Beschaffungsbereich) bestimmen zu können.


Setzt man die Gemeinkosten im Beschaffungs-/Materialbereich in Relation zu Gesamtbestellungszahlen, dann lässt sich ein Gemeinkostensatz errechnen, der als Prozesskostensatz für eine Bestellung (= Aktivität) angesetzt werden kann.
In gleicher Weise können Prozesskostensätze für die Auftragsabwicklung, die Personalbeschaffung und dgl. ermittelt und zur Grundlage einer Zurechnung von Gemeinkosten zu Aufträgen (als Kostenträger) gemacht werden.

Fallbeispiele:

Prozesskostenrechnung.xls