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Als Datenverarbeitung (im engeren Sinne) werden
Vorgänge bezeichnet, die eine manuelle oder
maschinelle(automatisierte)
Sortierung, Selektierung und/oder Umformung von
Eingabedaten in Ausgabedaten zum Inhalt haben und
die als
- Stapelverarbeitung und/oder
- Dialogverarbeitung
gestaltet sein kann.
In diese
Vorgänge eingeschlossenen sind Operationen der
Datenprüfung wie- formale Prüfung mittels
Prüfziffern u. a.
- Prüfung des Wahrheitsgehalts
(Datenvalidierung),
- Prüfung der
Widerspruchsfreiheit von Daten in einer
Datenmenge (Datenkonsistens)
u. a.
Die Datenverarbeitung (mit
Datenprüfung) ist die zweite Stufe im Gesamtprozess
einer manuellen oder maschinellen Datenverarbeitung.
Diese kann gestaltet werden als- zentrale
Datenverarbeitung (unter Einsatz von Elektronischen
Datenverarbeitungs-anlagen/ Großrechnern),
- dezentrale Datenverarbeitung (vornehmlich mit
Personalcomputern) und
- verteilte
Datenverarbeitung- lokalen und
Weitflächen-Netzwerken (verteilte DV nach dem
Client/Server-Modell).
Weitere
Erläuterungen:
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