Datenverarbeitung Weiter Zurück Schließen

Als Datenverarbeitung (im engeren Sinne) werden Vorgänge bezeichnet, die eine manuelle oder maschinelle(automatisierte) Sortierung, Selektierung und/oder Umformung von Eingabedaten in Ausgabedaten zum Inhalt haben und die als
  • Stapelverarbeitung und/oder
  • Dialogverarbeitung
gestaltet sein kann.

In diese Vorgänge eingeschlossenen sind Operationen der Datenprüfung wie
  • formale Prüfung mittels Prüfziffern u. a.
  • Prüfung des Wahrheitsgehalts (Datenvalidierung),
  • Prüfung der Widerspruchsfreiheit von Daten in einer Datenmenge (Datenkonsistens)
u. a.

Die Datenverarbeitung (mit Datenprüfung) ist die zweite Stufe im Gesamtprozess einer manuellen oder maschinellen Datenverarbeitung.

Diese kann gestaltet werden als
  • zentrale Datenverarbeitung (unter Einsatz von Elektronischen Datenverarbeitungs-anlagen/ Großrechnern),
  • dezentrale Datenverarbeitung (vornehmlich mit Personalcomputern) und
  • verteilte Datenverarbeitung- lokalen und Weitflächen-Netzwerken (verteilte DV nach dem Client/Server-Modell).
Weitere Erläuterungen:
Datenprozesse