EU-Binnenmarkt Weiter Zurück Schließen

Der europäische Binnenmarkt ist seit dem 1. Januar 1993 vollendet, denn zu diesem Zeitpunkt fielen alle bis dato zwischen den EU-Mitgliedsländern bestehenden Grenz- und Zollschranken.


Die Vorteile dieses einheitlichen Binnenmarktes mit der Einführung der einheitlichen Währung, dem EURO, und der unwiderruflichen Festschreibung der Umrechnungskurse zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) erschlossen werden.

Für die Entwicklung des EU-Binnenmarktes trägt die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission eine hohe Verantwortung.

Link: Generaldirektion Binnenmarkt

Aufgabe dieser Generaldirektion ist es, "die allgemeine Politik der Europäischen Kommission so zu koordinieren, dass der Binnenmarkt funktioniert, und die Politik der Kommission in Schlüsselbereichen des Binnenmarktes zu formulieren und durchzuführen. Dabei sollen ungerechtfertigte Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr bzw. die Niederlassungsfreiheit beseitigt werden. Die Regeln im Hinblick auf das öffentliche Auftragswesen, Postdienste, Finanzdienstleistungen, Datenschutz, Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, geistiges und gewerbliches Eigentum, kommerzielle Kommunikationen und elektronischer Geschäftsverkehr müssen ebenfalls koordiniert und überwacht werden, um den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt sicherzustellen. Ferner müssen Bürger und Unternehmen über ihre Rechte und Möglichkeiten im Binnenmarkt informiert werden." (Quelle: Aufgaben der Generaldirektion Binnenmarkt.

Grundfreiheiten im Europäischen Binnemmarkt:

Grundfreiheit Anmerkungen Ziele
Freier Warenverkehr Der freie Warenverkehr sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Waren europaweit anbieten können.
Durch die Öffnung der nationalen Märkte treten darüber hinaus mehr Unternehmen miteinander in Wettbewerb. Dadurch entsteht eine größere Produktvielfalt, verbunden mit dem Druck auf die Preise.
Wegfall der Grenzkontrollen, Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Normen, Harmonisierung von Steuern, allerdings gibt es noch keine einheitlichen Umsatz- und Verbrauchsteuersätze.
Freier Dienstleistungsverkehr Der freie Dienstleistungsverkehr ermöglicht es vor allem den Finanzdienstleistern, den Versicherungen, den Transport- und Telekommunikationsdienstleistern, ihre Produkte europaweit, in einem Markt von 500 Mio. Menschen anzubieten. Liberalisierung der Finanzdienste, Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsichten, Öffnung der Logistik- und Kommunikationsmärkte.
Freier Personenverkehr Der freie Personenverkehr stellt sicher, dass jeder EU-Bürger in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reisen, dort leben, arbeiten oder studieren darf. Dieses Grundprinzip ist auch für Anbieter gewerblicher, kaufmännischer, handwerklicher und freiberuflicher Tätigkeiten von Vorteil. Wegfall von Grenzkontrollen (Schengener Abkommen), keine Einfuhr-/Ausfuhr - und Zollkontrollen. Zum Schutz von Gesundheit, Kulturgütern und in Bezug auf Sicherheit gibt es jedoch Import-/ Exportbeschränkungen.
Harmonisierung der Einreise-, Asyl-, Waffen- und Drogengesetze u. a.
Freier Kapitalverkehr Der freie Kapital- und Zahlungsverkehr bedeutet, dass jeder EU-Bürger innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sein Geld frei und in beliebiger Höhe anlegen und beispielsweise auch Immobilien kaufen darf. Für Unternehmer garantiert der freie Kapital- und Zahlungsverkehr, dass diese ihr Geld in andere europäische Unternehmen investieren und Eigentümer dieser Unternehmen werden können. Größere Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen, Aufbau eines gemeinsamen Marktes für Finanzdienstleistungen, Liberalisierung des Wertpapierhandels, Maßnahmen gegen Geldwäsche u. a.