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Der europäische
Binnenmarkt ist seit dem 1. Januar 1993
vollendet, denn zu diesem Zeitpunkt fielen alle bis
dato zwischen den EU-Mitgliedsländern bestehenden
Grenz- und Zollschranken.
Die Vorteile dieses einheitlichen Binnenmarktes
mit der Einführung der einheitlichen Währung, dem
EURO, und
der unwiderruflichen Festschreibung der
Umrechnungskurse zwischen den Mitgliedsländern der
Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
erschlossen werden.
Für die Entwicklung des
EU-Binnenmarktes trägt die Generaldirektion
Binnenmarkt der Europäischen Kommission
eine hohe Verantwortung. Link:
Generaldirektion Binnenmarkt
Aufgabe dieser
Generaldirektion ist es, "die allgemeine Politik der
Europäischen Kommission so zu koordinieren, dass der
Binnenmarkt funktioniert, und die Politik der
Kommission in Schlüsselbereichen des Binnenmarktes
zu formulieren und durchzuführen. Dabei sollen
ungerechtfertigte Hindernisse für den freien Waren-
und Dienstleistungsverkehr bzw. die
Niederlassungsfreiheit beseitigt werden. Die Regeln
im Hinblick auf das öffentliche Auftragswesen,
Postdienste, Finanzdienstleistungen, Datenschutz,
Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und
Abschlussprüfung, geistiges und gewerbliches
Eigentum, kommerzielle Kommunikationen und
elektronischer Geschäftsverkehr müssen ebenfalls
koordiniert und überwacht werden, um den freien
Waren- und Dienstleistungsverkehr und die
Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt
sicherzustellen. Ferner müssen Bürger und
Unternehmen über ihre Rechte und Möglichkeiten im
Binnenmarkt informiert werden." (Quelle: Aufgaben
der Generaldirektion Binnenmarkt.
Grundfreiheiten im Europäischen Binnemmarkt:
Grundfreiheit |
Anmerkungen |
Ziele |
Freier
Warenverkehr |
Der freie
Warenverkehr sorgt dafür, dass Unternehmen
ihre Waren europaweit anbieten können.
Durch die Öffnung der nationalen Märkte
treten darüber hinaus mehr Unternehmen
miteinander in Wettbewerb. Dadurch entsteht
eine größere Produktvielfalt, verbunden mit
dem Druck auf die Preise. |
Wegfall der
Grenzkontrollen, Harmonisierung oder
gegenseitige Anerkennung von Normen,
Harmonisierung von Steuern, allerdings gibt
es noch keine einheitlichen Umsatz- und
Verbrauchsteuersätze. |
Freier
Dienstleistungsverkehr |
Der freie
Dienstleistungsverkehr ermöglicht es vor
allem den Finanzdienstleistern, den
Versicherungen, den Transport- und
Telekommunikationsdienstleistern, ihre
Produkte europaweit, in einem Markt von 500
Mio. Menschen anzubieten. |
Liberalisierung
der Finanzdienste, Harmonisierung der
Banken- und Versicherungsaufsichten, Öffnung
der Logistik- und Kommunikationsmärkte. |
Freier
Personenverkehr |
Der freie
Personenverkehr stellt sicher, dass jeder
EU-Bürger in andere Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union reisen, dort leben,
arbeiten oder studieren darf. Dieses
Grundprinzip ist auch für Anbieter
gewerblicher, kaufmännischer, handwerklicher
und freiberuflicher Tätigkeiten von Vorteil. |
Wegfall von
Grenzkontrollen (Schengener Abkommen), keine
Einfuhr-/Ausfuhr - und Zollkontrollen. Zum
Schutz von Gesundheit, Kulturgütern und in
Bezug auf Sicherheit gibt es jedoch Import-/
Exportbeschränkungen. Harmonisierung der
Einreise-, Asyl-, Waffen- und Drogengesetze
u. a. |
Freier
Kapitalverkehr |
Der freie
Kapital- und Zahlungsverkehr bedeutet, dass
jeder EU-Bürger innerhalb des Europäischen
Binnenmarktes sein Geld frei und in
beliebiger Höhe anlegen und beispielsweise
auch Immobilien kaufen darf. Für Unternehmer
garantiert der freie Kapital- und
Zahlungsverkehr, dass diese ihr Geld in
andere europäische Unternehmen investieren
und Eigentümer dieser Unternehmen werden
können. |
Größere
Freizügigkeit für Geld- und
Kapitalbewegungen, Aufbau eines gemeinsamen
Marktes für Finanzdienstleistungen,
Liberalisierung des Wertpapierhandels,
Maßnahmen gegen Geldwäsche u. a. |
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