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Unter Binnenmarkt ist jener Bereich
der relevanten Umwelt zu verstehen, innerhalb dessen
die mit dem
Austauschprozess zwischen Anbietern und
Nachfragern verbundenen Ströme von Personen, Waren,
Dienstleistungen und Kapital ohne Behinderung durch
Grenzkontrollen oder Handelsschranken gestaltet und
realisiert werden können. Neben der
Zollhoheit ist für einen Binnenmarkt eine
einheitliche Gesetzgebung und eine
einheitliche Währung
charakteristisch. Der Begriff "Binnenmarkt" wird
sowohl für den Wirtschaftsraum eines Landes
(innerhalb seiner Staatsgrenzen) als auch für den
Wirtschaftsraum der
Europäischen
Union verwendet.
Siehe:
EU-Binnenmarkt.
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