GATT Weiter Zurück Schließen

GATT (General Agreements on Tariffs and Trade) ist als Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen der Vorläufer der Welthandelsorganisation (WTO).

Es wurde 1947 von 23 Staaten mit dem Ziel abgeschlossen, den weltweiten Handel durch Senkung der Zölle und durch Beseitigung anderer Außenhandelsbeschränkungen zu fördern.

Inhaltliche Schwerpunkte der handelspolitischen Vereinbarungen sind

  • die Meistbegünstigung, das heißt, die Zollvergünstigungen eines Landes müssen gegenüber allen Handelspartnern gelten,

  • die Nichtdiskriminierung, das heißt, die erlaubten Ausnahmen vom Verbot der Mengenbeschränkung müssen für alle Teilnehmer gelten.

Im Jahre 1995 wurde GATT durch die WTO abgelöst.