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Als
Handelsvertreter bezeichnet man jene
Absatzmittler, die gemäß § 84
HGB als selbständige Gewerbetreibende
für andere Unternehmen Geschäfte vermitteln oder in
dessen Namen Geschäfte abschließen.
Beispiele:
Warenvertreter, Versicherungsvertreter,
Bausparkassenvertreter.
Handelsvertreter
arbeiten auf Provisionsbasis.
Zu
den Aufgaben und Pflichten des
Handelsvertreters gehören (vgl. § 86 HGB):
-
Vermittlung und/oder
Abschluss von Geschäften bei Wahrung des
Interesses des auftraggebenden Unternehmers,
-
unverzügliche
Übermittlung der erforderlichen Angaben zu
getätigten Geschäftsabschlüssen an den
betreffenden Unternehmer,
-
konsequente
Wahrnehmung seiner Aufgaben (bei
Geschäftsabschlüssen, Rechnungsausstellung u.
a.) mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns.
Die
Vergütung der Arbeit eines Handelsvertreters
kann in unterschiedlicher Weise geregelt sein
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