Handelswaren Weiter Zurück Schließen

Unter Handelswaren versteht man Produkte, die durch Unternehmen (Handels-, Industrie- oder Handwerksbetriebe) eingekauft werden, um sie im Weiteren - unbearbeitet oder nur unwesentlich bearbeitet - an Kunden weiterzuverkaufen.

Bewertungsgrundlage beim Einkauf ist der Einstandspreis und beim Verkauf der Verkaufspreis (netto). Der Bestand an Handelswaren ist in der Bilanz eines Unternehmens unter Vorratsvermögen auszuweisen.

Siehe auch: Wareneinsatz.