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Unter
Handelswaren versteht man Produkte, die
durch Unternehmen (Handels-, Industrie- oder
Handwerksbetriebe) eingekauft werden, um sie im
Weiteren - unbearbeitet oder nur unwesentlich
bearbeitet - an Kunden weiterzuverkaufen.
Bewertungsgrundlage
beim Einkauf ist der
Einstandspreis
und beim Verkauf der
Verkaufspreis
(netto). Der Bestand an Handelswaren ist in der
Bilanz eines Unternehmens unter
Vorratsvermögen auszuweisen.
Siehe auch:
Wareneinsatz.
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