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Das Inländerkonzept bezieht sich auf die Ermittlung
des
Bruttonationaleinkommens (BNE). Es besagt, dass das
BNE die Wertgröße all jener Waren und
Dienstleistungen umfasst, die in einer
Rechnungsperiode unter
Einsatz jener volkswirtschaftlichen
Produktionsfaktoren hergestellt wurden, die sich im
Besitz der Inländer befinden, also
von Personen, die im betrachteten Staat
(Volkswirtschaft) leben.
Nach dem
Inländerkonzept wird das BNE in der Weise ermittelt,
dass zum
Bruttoinlandsprodukt a)
die Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die den
Inländern vom Ausland zufließen,
hinzugerechnet und b) die Erwerbs-
und Vermögenseinkommen, die vom Inland
ins Ausland abfließen, subtrahiert
werden.
Das BNE ist somit gleichbedeutend mit
dem Gesamtwert des an Inländer
geflossenen Einkommens, sowohl aus Erwerbstätigkeit
als auch aus
Vermögensbesitz (wie Zinsen und andere
Kapitalerträge, wobei Einkommen aus
Veräußerungsgeschäften nicht eingerechnet werden).
Sehe auch:
Inlandskonzept,
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung |
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