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Eine Interessengemeinschaft - im
Bereich der Wirtschaft - ist ein freiwilliger
Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, mit dem Zweck
und Ziel, eine längerfristig stabile Zusammenarbeit
in bestimmten Funktionsbereichen zum Vorteil der
Unternehmen zu gestalten.
Interessengemeinschaften werden meist in Form einer
BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen
Rechts - GbR nach den §§ 705 ff.
BGB) geführt,
allerdings als Innengesellschaft. Dies bedeutet,
dass die Gemeinschaft nach außen nicht in
Erscheinung tritt.
Typisches Beispiel für die
Kooperationsform "Interessengemeinschaft" ist der
Zusammenschluss von Unternehmen zwecks gemeinsamen
Einkaufs von Gütern oder zwecks gemeinsamer
Realisierung von Forschungs- und Entwicklungs- oder
Fertigungsaufgaben.
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