Interessengemeinschaft Weiter Zurück Schließen

Eine Interessengemeinschaft - im Bereich der Wirtschaft - ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, mit dem Zweck und Ziel, eine längerfristig stabile Zusammenarbeit in bestimmten Funktionsbereichen zum Vorteil der Unternehmen zu gestalten.

Interessengemeinschaften werden meist in Form einer BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR nach den §§ 705 ff. BGB) geführt, allerdings als Innengesellschaft. Dies bedeutet, dass die Gemeinschaft nach außen nicht in Erscheinung tritt.

Typisches Beispiel für die Kooperationsform "Interessengemeinschaft" ist der Zusammenschluss von Unternehmen zwecks gemeinsamen Einkaufs von Gütern oder zwecks gemeinsamer Realisierung von Forschungs- und Entwicklungs- oder Fertigungsaufgaben.