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International Accounting Standards |
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Unter den International Accounting Standards
(IAS) - inzwischen in
International Financial Reporting Standards
(IFRS) umbenannt - sind jene
Rechnungslegungsvorschriften für die Erstellung
eines
Jahresabschlusses (mit
Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung,
Anhang)
zu verstehen, die vom International Accounting
Standards Committee (IASC) bzw. vom Zentralorgan
innerhalb des IASC, dem International Accounting
Standards Board (IASB), erlassen werden.
Das
IASC entstand 1973 aus einem freiwilligen, privaten
Zusammenschluss von über 120 mit Rechnungslegungen
befassten Berufsverbänden aus mehr als 90 Ländern
(Sitz: London).
Ziel und Anliegen der vom
IASC herausgegebenen Dokumente ist es, die
Rechnungslegung von Unternehmen weltweit zu
harmonisieren, wobei insbesondere die Qualität der
Informationsseite der Rechnungslegung für die
Anteilseigner verbessert werden soll.
Aus
dieser Sicht sind die Aussagen einer Rechnungslegung
nach IAS/IFRS - analog zu denen nach
US-GAAP - für die Steuerung der
Unternehmensprozesse besser geeignet als jene nach
deutschem Handelsrecht (HGB).
Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck,
dass dem Vorsichtsprinzip nach HGB weniger Beachtung
geschenkt wird. Oberster Grundsatz einer
Rechnungslegung nach IAS ist vielmehr das Gebot der
"Fair Presentation" (= "True and Fair
View"). Dies bedeutet, dass ein Jahresabschluss
in der Tat einen Einblick in die tatsächliche
Vermögens-,
Finanz- und
Ertragslage eines Unternehmens geben soll, der
nicht durch das Ausschöpfen verschiedener
Wahlmöglichkeiten im Wertansatz getrübt ist.
Die kapitalmarktorientierten EU-Unternehmen sind ab
2005 verpflichtet, ihren
Konzernabschluss unter Berücksichtigung der IFRS zu
erstellen (EU-Verordnung 1606/2002 vom 19.07.2002).
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