International Accounting Standards Weiter Zurück Schließen

Unter den International Accounting Standards (IAS) - inzwischen in International Financial Reporting Standards (IFRS) umbenannt - sind jene Rechnungslegungsvorschriften für die Erstellung eines Jahresabschlusses (mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) zu verstehen, die vom International Accounting Standards Committee (IASC) bzw. vom Zentralorgan innerhalb des IASC, dem International Accounting Standards Board (IASB), erlassen werden.

Das IASC entstand 1973 aus einem freiwilligen, privaten Zusammenschluss von über 120 mit Rechnungslegungen befassten Berufsverbänden aus mehr als 90 Ländern (Sitz: London).

Ziel und Anliegen der vom IASC herausgegebenen Dokumente ist es, die Rechnungslegung von Unternehmen weltweit zu harmonisieren, wobei insbesondere die Qualität der Informationsseite der Rechnungslegung für die Anteilseigner verbessert werden soll.

Aus dieser Sicht sind die Aussagen einer Rechnungslegung nach IAS/IFRS - analog zu denen nach US-GAAP - für die Steuerung der Unternehmensprozesse besser geeignet als jene nach deutschem Handelsrecht (HGB).

Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass dem Vorsichtsprinzip nach HGB weniger Beachtung geschenkt wird. Oberster Grundsatz einer Rechnungslegung nach IAS ist vielmehr das Gebot der "Fair Presentation" (= "True and Fair View"). Dies bedeutet, dass ein Jahresabschluss in der Tat einen Einblick in die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens geben soll, der nicht durch das Ausschöpfen verschiedener Wahlmöglichkeiten im Wertansatz getrübt ist.

Die kapitalmarktorientierten EU-Unternehmen sind ab 2005 verpflichtet, ihren Konzernabschluss unter Berücksichtigung der IFRS zu erstellen (EU-Verordnung 1606/2002 vom 19.07.2002).