Körperschaft Weiter Zurück Schließen

Der Terminus "Körperschaft" ist ein Sammelbegriff für

  • Unternehmen und andere Einrichtungen, die als Steuersubjekt der Veranlagung nach dem Körperschaftssteuergesetz (KStG) unterliegen (Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine u. a.),

bzw. für

  • Rechtsformen öffentlicher Verwaltungen und Betriebe (wie Kammern, Universitäten, Eigenbetrieb u. a.).

Siehe auch: Köperschaftsteuer.