Leistungsabschreibung Weiter Zurück Schließen

Diejenige Form der Abschreibung, die von der Schätzung einer voraussichtlichen Inanspruchnahme des Wirtschaftsgutes ausgeht und die Wertminderung auf Leistungseinheiten bezieht, heißt Leistungsabschreibung.

Der Vorteil dieses Vorgehens wird darin gesehen, dass mit einer Leistungsabschreibung die tatsächliche physische Abnutzung relativ gut abgebildet wird. Demgegenüber besteht der Nachteil darin, dass die wirtschaftliche Abnutzung, zum Beispiel das Veralten des Wirtschaftsgutes infolge des technischen Fortschritts, nicht berücksichtigt wird.

Einzelheiten:

Leistungsabschreibung.pdf