Unter Abschreibung ist sowohl das
Mittel der Wertangleichung der im Wert gesunkenen
Vermögensgegenstände als auch der Vorgang der
zeitabhängigen Wertminderung bei abnutzbaren Gütern
des Anlagevermögens
zu verstehen. Die in einer
Abschreibung zum Ausdruck kommende Wertminderung
stellt Aufwand
dar. Dieser periodenbezogene Aufwand ist in der
Erfolgsrechnung auszuweisen. Der zur Abschreibung
korrespondierende steuerrechtliche Begriff heißt
Absetzung für Abnutzung(AfA).