Abschreibung Weiter Zurück Schließen

Unter Abschreibung ist sowohl das Mittel der Wertangleichung der im Wert gesunkenen Vermögensgegenstände als auch der Vorgang der zeitabhängigen Wertminderung bei abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens zu verstehen.
Die in einer Abschreibung zum Ausdruck kommende Wertminderung stellt Aufwand dar. Dieser periodenbezogene Aufwand ist in der Erfolgsrechnung auszuweisen.
Der zur Abschreibung korrespondierende steuerrechtliche Begriff heißt Absetzung für Abnutzung (AfA).

Zu unterscheiden sind planmäßige Abschreibungen bei abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens und außerplanmäßige Abschreibungen bei abnutzbaren und bei nicht abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens.
Die in der Buchführung (im Rahmen der Aufgaben der Erfolgsrechnung) vorgenommene Abschreibung zu Gütern des Anlage- und des Umlaufvermögens heißt bilanzielle Abschreibung.
Die in der Kosten- und Leistungsrechnung durchgeführte Abschreibungsrechnung heißt kalkulatorische Abschreibung.

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