Markenrecht Weiter Zurück Schließen

Das Markenrecht bezieht sich primär auf den Rechtsschutz von Erzeugnissen und Verfahren, wobei neben dem Markengesetz (MarkenG) auch weitere Sachverhalte des Rechtschutzes einzubeziehen sind:



Weitere Sachverhalte:

Patent Beim Patent geht es um den Schutz vor Nachahmung. Ein Erzeugnis oder Verfahren kann geschützt werden, wenn es neuartig und zum Zeitpunkt der Anmeldung der Öffentlichkeit nicht bekannt ist.
Beispiele: Aspirin, Nylon.
Schutzdauer: Max- 20 Jahre.
Einzelheiten: Patentgesetz (PatG).
Lizenz Lizenz bedeutet hier die entgeltliche Überlassung der Nutzung eines Patents auf der Grundlage eines Lizenzvertrages.
Gebrauchsmuster Gebrauchsmuster sind neuartige Anordnungen oder Verrichtungen von Arbeits- bzw. Gebrauchsgegenständen.
Beispiele: Stecksysteme im Sanitär- oder Elektrobereich, Faltkartons.
Schutzdauer: 3 Jahre, Verlängerung bis maximal 10 Jahren.
Einzelheiten: Gebrauchsmustergesetz (GebrMG).
Geschmacksmuster Hier geht es um den Schutz von flächigen oder dreidimensionalen Modellen.
Beispiele: Textil-,Stoff-, Tapetenmuster, Monitore, Ess-Besteck.
Schutzdauer: 5 Jahre mit Verlängerung bis maximal 20 Jahren.
Einzelheiten: Geschmacksmustergesetz (GeschmMG).
Markenzeichen Hier geht es um den Schutz von Warenkennzeichnungen (Firmen-, Sortimentskennzeichnungen, Produktmarke) zwecks Unterscheidung im Wettbewerb.
Beispiele: Persil (Schriftzug und Farbe), Apple Symbol.
Schutzdauer: 10 Jahre und mehrmalige Verlängerung um 10 Jahre.
Einzelheiten: Markengesetz (MarkenG).
Gütezeichen Gütezeichen sollen eine bestimmte Mindestqualität signalisieren.
Beispiele: Gütesiegel GS, RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung), die zur Kennzeichnung von hochwertiger Farben, aber auch Möbeln und Stoffen vergeben werden.