|
|
|
|
Im wirtschaftlichen Sinne kennzeichnet
Nachfrage den durch Kaufkraft untersetzten
Bedarf an
Gütern aufgrund bereits vorweggenommener
güterbezogener Wahlentscheidungen.
Die
Nachfrage nach Gütern zu erkennen, sie zu initiieren
und ihr entsprechende
Angebote gegenüberzustellen,
ist Aufgabe und wirtschaftliches Handlungsziel von
Unternehmen, insbesondere des
Marketings.
Eine Nachfragemacht (=
Käufermacht) liegt dann vor, wenn es einem
Nachfrager aufgrund seiner Marktstellung möglich
ist, den Anbieter dazu zu bewegen, ihm das
nachgefragte Gut zu Bedingungen anzubieten, die er
ohne diese Marktstellung nicht in der Lage wäre
durchzusetzen.
Eine derartige Nachfragemacht
liegt z. B. bei Kauf- und Warenhäusern (Bereich
Handel), bei Weiterverarbeitern (siehe
Zuliefersituation in der Automobilindustrie) und vor
allem bei öffentlichen Haushalten mit ihrer
monopolistischen Nachfragestellung (siehe
Bundesbahn, Post, Bundeswehr).
Siehe auch:
Nachfragekurve,
Preiselastizität der Nachfrage.
|
|
|