Nachfrage Weiter Schließen

Im wirtschaftlichen Sinne kennzeichnet Nachfrage den durch Kaufkraft untersetzten Bedarf an Gütern aufgrund bereits vorweggenommener güterbezogener Wahlentscheidungen.

Die Nachfrage nach Gütern zu erkennen, sie zu initiieren und ihr entsprechende Angebote gegenüberzustellen, ist Aufgabe und wirtschaftliches Handlungsziel von Unternehmen, insbesondere des Marketings.



Eine Nachfragemacht (= Käufermacht) liegt dann vor, wenn es einem Nachfrager aufgrund seiner Marktstellung möglich ist, den Anbieter dazu zu bewegen, ihm das nachgefragte Gut zu Bedingungen anzubieten, die er ohne diese Marktstellung nicht in der Lage wäre durchzusetzen.

Eine derartige Nachfragemacht liegt z. B. bei Kauf- und Warenhäusern (Bereich Handel), bei Weiterverarbeitern (siehe Zuliefersituation in der Automobilindustrie) und vor allem bei öffentlichen Haushalten mit ihrer monopolistischen Nachfragestellung (siehe Bundesbahn, Post, Bundeswehr).

Siehe auch: Nachfragekurve, Preiselastizität der Nachfrage.