Oligopol Weiter Zurück Schließen

Unter einem Oligopol wird jene Marktform verstanden, in der sich
  • wenige Anbieter mit wenigen Nachfragern (bilaterales Oligopol) oder
  • wenige Anbieter mit vielen Nachfragern (Angebots-Oligopol) oder
  • viele Anbieter mit wenigen Nachfragern (Nachfrage-Oligopol)
    gegenüberstehen.
Allgemein spricht man dann von einem Oligopol, wenn die Preisvariation eines Anbieters (z. B. eines Preisführers) zu entsprechenden Preisvariationen der anderen Anbieter führt.
Da die Auswirkungen dieser Preisvariationen (der anderen Anbieter) für das Umsatzgeschäft des die Preisvariationen initiierenden Anbieters auch negativ sein können, gehen Anbieter in Oligopolmärkten bei Preisvariationen eher vorsichtig vor. Es herrscht daher in Oligopolmärkten relative Preisstarrheit.

Für das Verhalten von Oligopolisten gibt es im Wesentlichen drei Grundstrategien:

  • Verdrängungspolitik
    Es wird versucht, durch Preisunterbietung einen Mit-Konkurrenten aus dem Markt zu drängen.
    Eine solche Strategie hätte nur dann Erfolg, wenn dem Mit-Konkurrenten tatsächlich Kunden "abgezogen" werden und zugleich beim betreffenden Unternehmen eine solch günstige Kostensituation besteht, die es erlaubt, eine längere Zeit mit niedrigeren Preisen "durchzustehen".

  • Anlehnen an den Preisführer
    Da eine Verdrängungspolitik für das betreffende Unternehmen sehr risikobehaftet ist, zeigt sich auf Oligopolmärkten ein mehr oder weniger "friedliches" Verhalten:
    In der Regel wird einer der Anbieter als Preisführer anerkannt. Die von diesem Preisführer ausgehende Preissenkung oder Preiserhöhung wirkt als Signal für die anderen Anbieter.
    Man nennt dies auch Gruppensolidarität, die typisch für viele Oligopolmärkte in der Wirtschaft ist. Die Folge dieses Vorgehens ist eine längere Preisstarrheit.

  • Zusammenarbeit (Verhandlungsstrategie)
    Eine weitere typische Vorgehensweise von Oligopolisten ist der Versuch, eine solche Preisgestaltung zu betreiben, die den gemeinsamen Interessen entspricht. Derartige Preisabsprachen schaden jedoch dem Wettbewerb und werden kartellrechtlich untersucht und mit Strafen belegt.
    Dennoch gelingt es selten, unwiderlegbare Beweise für derartige Absprachen zu finden.

  • Siehe auch: Monopol, Polypol.