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Unter einem Oligopol wird jene
Marktform verstanden, in der sich
- wenige
Anbieter mit wenigen Nachfragern (bilaterales
Oligopol) oder
- wenige Anbieter mit vielen
Nachfragern (Angebots-Oligopol) oder
- viele
Anbieter mit wenigen Nachfragern
(Nachfrage-Oligopol)
gegenüberstehen. Allgemein spricht man dann von einem Oligopol, wenn
die Preisvariation eines Anbieters (z. B. eines
Preisführers) zu entsprechenden Preisvariationen der
anderen Anbieter führt. Da die Auswirkungen dieser
Preisvariationen (der anderen Anbieter) für das
Umsatzgeschäft des die Preisvariationen
initiierenden Anbieters auch negativ sein können,
gehen Anbieter in Oligopolmärkten bei
Preisvariationen eher vorsichtig vor. Es herrscht
daher in Oligopolmärkten relative Preisstarrheit.
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Für das Verhalten von Oligopolisten
gibt es im Wesentlichen drei
Grundstrategien:
Verdrängungspolitik Es wird
versucht, durch Preisunterbietung
einen Mit-Konkurrenten aus dem Markt zu
drängen. Eine solche Strategie hätte nur
dann Erfolg, wenn dem Mit-Konkurrenten
tatsächlich Kunden "abgezogen" werden und
zugleich beim betreffenden Unternehmen eine
solch günstige Kostensituation besteht, die
es erlaubt, eine längere Zeit mit
niedrigeren Preisen "durchzustehen".
Anlehnen an den Preisführer Da eine Verdrängungspolitik für
das betreffende Unternehmen sehr
risikobehaftet ist, zeigt sich auf
Oligopolmärkten ein mehr oder weniger
"friedliches" Verhalten: In der Regel
wird einer der Anbieter als
Preisführer anerkannt. Die von
diesem Preisführer ausgehende Preissenkung
oder Preiserhöhung wirkt als Signal für die
anderen Anbieter. Man nennt dies auch
Gruppensolidarität, die typisch für viele
Oligopolmärkte in der Wirtschaft ist. Die
Folge dieses Vorgehens ist eine längere
Preisstarrheit.
Zusammenarbeit
(Verhandlungsstrategie) Eine
weitere typische Vorgehensweise von
Oligopolisten ist der Versuch, eine solche
Preisgestaltung zu betreiben, die den
gemeinsamen Interessen entspricht. Derartige
Preisabsprachen schaden jedoch dem
Wettbewerb und werden kartellrechtlich
untersucht und mit Strafen belegt.
Dennoch gelingt es selten, unwiderlegbare
Beweise für derartige Absprachen zu finden.
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Siehe auch:
Monopol,
Polypol. |
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