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Als Outputgüter können - im Rahmen
der Systembetrachtung von Unternehmen - all jene
Güter gekennzeichnet werden, die im betrieblichen
Leistungsprozess erstellt und die entweder als
Ertragsgüter zur Deckung des Fremdbedarfs auf
Absatzmärkten umgesetzt oder aber. als interne
Leistungen genutzt werden.
Dies führt zu
einem Güterabgang und - betriebswirtschaftlich und
rechtlich gesehen - zu einem Werteausstoß.
Siehe auch:
Inputgüter. |
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