Input-Güter Weiter Zurück Schließen

Als Inputgüter können - im Rahmen der Systembetrachtung von Unternehmen - all jene Güter gekennzeichnet werden, die für den Prozess der Leistungserstellung und -verwertung unabdingbare Prozessvoraussetzung darstellen.

Dazu gehören vor allem Sachgüter (wie Betriebsmittel, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Dienstleistungen und Rechte.

Im weiteren Sinne sind als Inputgüter auch die menschliche Arbeitsleistung und die Information anzusehen.

Inputgüter müssen beschafft werden. Dies führt zu einem Güterzugang und - betriebswirtschaftlich und rechtlich gesehen - zu Verbindlichkeiten.

Der Einsatz bzw. der Verbrauch der Inputgüter im Leistungsprozess führt zu einem periodenbezogenen Werteverzehr, der in der Buchführung als Aufwand und in der Kosten- und Leistungsrechnung als Kosten erfasst und dokumentiert wird.