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Als Inputgüter können - im Rahmen
der Systembetrachtung von Unternehmen - all jene
Güter gekennzeichnet werden, die für den Prozess der
Leistungserstellung und -verwertung unabdingbare
Prozessvoraussetzung darstellen.
Dazu
gehören vor allem Sachgüter (wie
Betriebsmittel,
Roh-,
Hilfs-
und
Betriebsstoffe),
Dienstleistungen und
Rechte.
Im weiteren Sinne sind als Inputgüter auch die
menschliche Arbeitsleistung und die
Information
anzusehen.
Inputgüter müssen beschafft
werden. Dies führt zu einem Güterzugang und
- betriebswirtschaftlich und rechtlich gesehen - zu
Verbindlichkeiten.
Der Einsatz bzw. der
Verbrauch der Inputgüter im Leistungsprozess führt
zu einem periodenbezogenen Werteverzehr, der in der
Buchführung als
Aufwand
und in der Kosten- und Leistungsrechnung als
Kosten
erfasst und dokumentiert wird.
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