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Unter der Rechtordnung
(eines Staates) ist die
Gesamtheit der gültigen Rechtsnormen
zu verstehen.1
Rechtsnormen in diesem Sinne sind vor allem:
- Verfassungsnormen (siehe Grundgesetz),
- gesetzliche Normen (z. B. das Bürgerliche
Gesetzbuch),
- Verordnungen (z. B.
Lohnsteuerdurchführungsverordnung),
- Satzungen (z. B. Festlegung des
Gewerbesteuerhebesatzes) und
- Verwaltungsakte (z. B. Erteilung eines
Gewerbesteuerbescheids).
Neben den hier aufgeführten Rechtsnormen gibt
es auch andere Rechtsquellen. Dazu zählen zum
Beispiel auch Urteile des
Bundesverfassungsgerichtes sowie auch das -
ungeschriebene - Gewohnheitsrecht
(z. B. Handelsbrauch mit Drein- bzw. Draufgabe).
Die von Menschen verfassten Rechtsnormen bilden
das kodifizierte Recht
Das öffentliche Recht regelt
das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern sowie
die Beziehungen staatlicher Stellen und Organe - als
Träger öffentlicher Gewalt - zueinander.
Das
Privatrecht (auch Zivilrecht bzw.
Bürgerliches Recht genannt) regelt das Recht des
Einzelnen für sich und in seinem Verhältnis zum
Recht des Anderen nach dem Grundsatz der
Gleichberechtigung.
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