Rechtsordnung Weiter Zurück Schließen

Unter der Rechtordnung (eines Staates)  ist die Gesamtheit der gültigen Rechtsnormen zu verstehen.1

Rechtsnormen in diesem Sinne sind vor allem:
  • Verfassungsnormen (siehe Grundgesetz),
  • gesetzliche Normen (z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch),
  • Verordnungen (z. B. Lohnsteuerdurchführungsverordnung),
  • Satzungen (z. B. Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes) und
  • Verwaltungsakte (z. B. Erteilung eines Gewerbesteuerbescheids).
Neben den hier aufgeführten Rechtsnormen gibt es auch andere Rechtsquellen. Dazu zählen zum Beispiel auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sowie auch das - ungeschriebene - Gewohnheitsrecht (z. B. Handelsbrauch mit Drein- bzw. Draufgabe).

Die von Menschen verfassten Rechtsnormen bilden das kodifizierte Recht


Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern sowie die Beziehungen staatlicher Stellen und Organe - als Träger öffentlicher Gewalt - zueinander.

Das Privatrecht (auch Zivilrecht bzw. Bürgerliches Recht genannt) regelt das Recht des Einzelnen für sich und in seinem Verhältnis zum Recht des Anderen nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung.