SEPA Weiter Zurück Schließen

SEPA steht Single Euro Payment Area.
Dabei gilt: Ab August 2014 müssen Bankkunden in der EU die neuen internationalen Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN) und ggf. die internationale Bankleitzahl BIC verwenden. Dafür entfallen die bisherige deutsche Bankleitzahl.
Die Daten dafür müssen vom Rechnungssteller kommen, z.B. auf dem Rechnungsformular, oder durch eine automatische Umstellung aller Kontoinformationen im System.
Zur Beachtung:

Der BIC ist die internationale Bankleitzahl eines Zahlungsdienstleisters. Da Zahlungsdienstleister auch durch die in der IBAN enthaltenen Informationen eindeutig identifizierbar sind, muss der BIC nur bei inländischen Überweisungen und Lastschriften bis August 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 noch zusätzlich zur IBAN angegeben werden.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (ID) ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.

Link: SEPA (Bundesbank)