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SEPA steht Single
Euro Payment
Area. Dabei gilt: Ab August 2014
müssen Bankkunden in der EU die neuen
internationalen Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN)
und ggf. die internationale Bankleitzahl BIC
verwenden. Dafür entfallen die bisherige deutsche
Bankleitzahl. Die Daten dafür müssen vom
Rechnungssteller kommen, z.B. auf dem
Rechnungsformular, oder durch eine automatische
Umstellung aller Kontoinformationen im System.
Zur Beachtung:
Der BIC ist
die internationale Bankleitzahl eines
Zahlungsdienstleisters. Da Zahlungsdienstleister
auch durch die in der IBAN enthaltenen Informationen
eindeutig identifizierbar sind, muss der BIC nur bei
inländischen Überweisungen und Lastschriften bis
August 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen
bis Februar 2016 noch zusätzlich zur IBAN angegeben
werden. Die
Gläubiger-Identifikationsnummer (ID) ist
eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung
des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für
das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und
ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat. Die
Gläubiger-Identifikationsnummer kann bei der
Deutschen Bundesbank beantragt werden.
Link:
SEPA (Bundesbank)
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