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Schuldverhältnisse sind rechtliche
Sonderbeziehungen in der Weise, dass eine natürliche
oder juristische Person - als Gläubiger
- den Anspruch hat, von einer anderen (natürlichen
oder juristischen) Person - als Schuldner
- eine Leistung zu verlangen (siehe
§ 241
BGB).
Schuldverhältnisse entstehen durch ein
Rechtsgeschäft, z. B. einen Vertrag oder kraft
Gesetzes.
Einzelheiten:
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