Schuldverhältnisse Weiter Zurück Schließen

Schuldverhältnisse sind rechtliche Sonderbeziehungen in der Weise, dass eine natürliche oder juristische Person - als Gläubiger - den Anspruch hat, von einer anderen (natürlichen oder juristischen) Person - als Schuldner - eine Leistung zu verlangen (siehe § 241 BGB).
Schuldverhältnisse entstehen durch ein Rechtsgeschäft, z. B. einen Vertrag oder kraft Gesetzes.


Einzelheiten:
Schuldrecht.pdf