Schuldscheindarlehen Weiter Zurück Schließen

Schuldscheindarlehen sind langfristige Darlehen, bei denen als Kapitalgeber nicht der anonyme Kapitalmarkt, sondern sog. Kapitalsammelstellen in Aktion treten.

Als derartige Kapitalsammelstellen kommen vor allem in Frage:
  • Versicherungsgesellschaften,
  • Träger der Sozialversicherungen,
  • Bundesagentur für Arbeit u. a.
Grundlage eines Schuldscheindarlehens ist der Schuldschein. Darin wird festgehalten:
  • die Höhe der Kapitalaufnahme und die Höhe der Auszahlung an den Kapitalnehmer,
  • die Dauer der Kapitalbereitstellung (in der Regel zwischen 4 und 15 Jahren) mit Angabe der planmäßig vorzunehmenden Tilgungen sowie des vereinbarten festen oder variablen Zinssatzes,
  • die vom Kapitalnehmer zu stellenden Sicherheiten.
Im Unterschied zu Schuldverschreibungen verbrieft der Schuldschein keine Rechte gegenüber den Kapitalsammelstellen und deren Klienten. Er ist damit kein Wertpapier im Sinne einer Obligation.

Heute werden Schuldscheindarlehen in der Regel auf der Grundlage "normaler" Darlehensverträge, also ohne schriftlich fixierten Schuldschein ausgegeben.

Es liegt auf der Hand, dass - aus Sicherheitsgründen - an die Deckungsfähigkeit von Schuldscheindarlehen hohe Anforderungen gestellt werden. Vorzugsweise dienen als Deckung der Schuldscheindarlehen erstrangige Grundschulden ggf. mit Zwangsvollstreckungsklauseln.

Für kreditsuchende Unternehmen hat ein Schuldscheindarlehen durchaus Vorteile:
Vor allem erspart sich das Unternehmen die zeit- und kostenintensive Börsenzulassung von Obligationen. Darüber hinaus kann der Kredit auch ratenweise in Anspruch genommen werden, wodurch eine größere Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung erreicht wird.
Als nachteilig ist anzusehen, dass den Darlehensgebern außerordentliche Kündigungsrechte eingeräumt werden müssen, so zum Beispiel im Falle einer erkennbaren Insolvenz des kreditierten Unternehmens.