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Schuldscheindarlehen sind
langfristige
Darlehen,
bei denen als Kapitalgeber nicht der anonyme
Kapitalmarkt, sondern sog. Kapitalsammelstellen
in Aktion treten.
Als derartige
Kapitalsammelstellen kommen vor allem in Frage:
- Versicherungsgesellschaften,
- Träger der
Sozialversicherungen,
- Bundesagentur für Arbeit
u. a.
Grundlage eines Schuldscheindarlehens ist
der Schuldschein. Darin wird festgehalten:
- die Höhe der Kapitalaufnahme und die Höhe der
Auszahlung an den Kapitalnehmer,
- die Dauer der
Kapitalbereitstellung (in der Regel zwischen 4 und
15 Jahren) mit Angabe der planmäßig vorzunehmenden
Tilgungen sowie des vereinbarten festen oder
variablen Zinssatzes,
- die vom Kapitalnehmer zu
stellenden Sicherheiten.
Im Unterschied zu
Schuldverschreibungen verbrieft der Schuldschein
keine Rechte gegenüber den Kapitalsammelstellen und
deren Klienten. Er ist damit kein Wertpapier im
Sinne einer Obligation.
Heute werden
Schuldscheindarlehen in der Regel auf der Grundlage
"normaler" Darlehensverträge, also ohne schriftlich
fixierten Schuldschein ausgegeben.
Es liegt auf
der Hand, dass - aus Sicherheitsgründen - an die
Deckungsfähigkeit von Schuldscheindarlehen hohe
Anforderungen gestellt werden. Vorzugsweise dienen
als Deckung der Schuldscheindarlehen erstrangige
Grundschulden ggf. mit Zwangsvollstreckungsklauseln.
Für kreditsuchende Unternehmen hat ein
Schuldscheindarlehen durchaus Vorteile: Vor allem
erspart sich das Unternehmen die zeit- und
kostenintensive Börsenzulassung von Obligationen.
Darüber hinaus kann der Kredit auch ratenweise in
Anspruch genommen werden, wodurch eine größere
Flexibilität in der Unternehmensfinanzierung
erreicht wird. Als nachteilig ist anzusehen,
dass den Darlehensgebern außerordentliche
Kündigungsrechte eingeräumt werden müssen, so zum
Beispiel im Falle einer erkennbaren Insolvenz des
kreditierten Unternehmens.
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