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Als Transithandel wird im Rahmen
des
Außenhandels der sog. Durchfuhrhandel
bezeichnet: Hierbei vermittelt
ein Händler in einem Drittstaat zwischen
einem in- und einem ausländischen Handelspartner,
ohne dass dabei die betreffenden Waren im Lande des
Transithändlers zollamtlich im freien Inlandsverkehr
abgefertigt werden.
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