Transithandel Weiter Zurück Schließen

Als Transithandel wird im Rahmen des Außenhandels der sog. Durchfuhrhandel bezeichnet:
Hierbei vermittelt ein Händler in einem Drittstaat zwischen einem in- und einem ausländischen Handelspartner, ohne dass dabei die betreffenden Waren im Lande des Transithändlers zollamtlich im freien Inlandsverkehr abgefertigt werden.