Unfallversicherung Weiter Zurück Schließen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist im System der gegliederten Sozialversicherung ein eigenständiger Versicherungszweig.

Die Aufgabe der Unfallversicherungsträger besteht darin, mitzuwirken, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet werden und - falls dies nicht gelingt - nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und - falls erforderlich - die Versicherten bzw. gegebenenfalls deren Angehörigen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Rechtliche Grundlage des Wirkens der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und im Weiteren die Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Einzelheiten: Siehe PDF-Datei Unfallversicherung