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Die gesetzliche Unfallversicherung
ist im System der gegliederten Sozialversicherung
ein eigenständiger Versicherungszweig.
Die Aufgabe der
Unfallversicherungsträger besteht darin,
mitzuwirken, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet
werden und - falls dies nicht gelingt - nach
Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der
Versicherten mit allen geeigneten Mitteln
wiederherzustellen und - falls erforderlich - die
Versicherten bzw. gegebenenfalls deren Angehörigen
durch Geldleistungen zu entschädigen.
Rechtliche Grundlage des Wirkens
der gesetzlichen Unfallversicherung ist das
Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB
VII) und im Weiteren die
Berufskrankheitenverordnung (BKV).
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Einzelheiten: Siehe PDF-Datei
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