Zusatzleistung Weiter Zurück Schließen

Eine Zusatzleistung ist dann auszuweisen, wenn die Veräußerung betrieblich erstellter Ertragsgüter zu keinen Einnahmen und damit keinem Ertrag führt.
Dies ist - beispielsweise - dann der Fall, wenn derartige Güter an gemeinnützige Organisationen verschenkt werden (z. B. Wolldecken, Fahrräder, Medikamente und dgl.).

Siehe: Leistung, kalkulatorische.