Zusatzkosten Weiter Zurück Schließen

Als Zusatzkosten werden in der Kostenrechnung jene Positionen erfasst, denen keine Aufwandsbuchungen (mit Beleg) in der Buchführung gegenüberstehen.
Dies betrifft in der Praxis den sog. kalkulatorischen Unternehmerlohn bei Unternehmen in der Rechtsform Einzelkaufmann und bei Personengesellschaften die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen und die kalkulatorische Eigenmiete.
Durch die Einbeziehung der Zusatzkosten wird versucht, bei der Kalkulation von Angebotspreisen und dgl. die eigene Kostensituation mit denen anderer Unternehmen vergleichbar zu machen.

Siehe: Abgrenzung, sachliche, Ergebnistabelle, kalkulatorische Kosten.