Als Zusatzkosten werden in der
Kostenrechnung jene Positionen erfasst, denen
keine Aufwandsbuchungen (mit Beleg) in der
Buchführung gegenüberstehen. Dies betrifft in der
Praxis den sog.
kalkulatorischen Unternehmerlohn bei Unternehmen
in der Rechtsform Einzelkaufmann und bei
Personengesellschaften die
kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen und die
kalkulatorische Eigenmiete. Durch die
Einbeziehung der Zusatzkosten wird versucht, bei der
Kalkulation von Angebotspreisen und dgl. die eigene
Kostensituation mit denen anderer Unternehmen
vergleichbar zu machen.