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Abgabe ist lt. Abgabenordnung (AO)
der Oberbegriff für alle Steuern, Gebühren,
Beiträge und Sonderabgaben..
Abgaben bilden den größten Posten der Einnahmen des
Staates (siehe Grafik)
Zölle und steuerliche Nebenleistungen (wie
Zwangsgelder) gehören gleichfalls zu Abgaben.
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