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Die Abgabenordnung (AO)
erfasst alle abgabenrechtlichen Vorschriften in
einem Gesetz.
Während Steuergesetze dem
Steuerpflichtigen vorschreiben, ob und welche
Steuern zu zahlen sind, bestimmt die Abgabenordnung,
in welcher Weise Steuern und andere Abgaben
(Beiträge, Gebühren) zu leisten sind. Dies
betrifft im Einzelnen die Steuerschuld,
Besteuerungsdurchführungsbestimmungen,
Erhebungsverfahren, Vollstreckung, außergerichtliche
Rechtshilfeverfahren, Strafen und Bußen.
Eine Hauptaufgabe der Abgabenordnung ist darin
zusehen, dass vom Gesetzgeber angestrebte
Gleichgewicht zwischen den Rechten der
Steuerpflichtigen und den Rechten der
Finanzverwaltung herzustellen. Zudem regelt die
Abgabenordnung bestimmte Begriffe und Sachverhalte,
die für mehrere oder gar für alle Steuergesetze
gleichermaßen Gültigkeit haben.
Die Stellung
der AO im Rechtsystem der Bundesrepublik Deutschland
soll die nachstehende Grafik
1 verdeutlichen:
Die Abgabenordnung gliedert sich in neun Teile
(siehe Grafik 2):
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