Abgabenordnung Weiter Zurück Schließen

Die Abgabenordnung (AO) erfasst alle abgabenrechtlichen Vorschriften in einem Gesetz.

Während Steuergesetze dem Steuerpflichtigen vorschreiben, ob und welche Steuern zu zahlen sind, bestimmt die Abgabenordnung, in welcher Weise Steuern und andere Abgaben (Beiträge, Gebühren) zu leisten sind.
Dies betrifft im Einzelnen die Steuerschuld, Besteuerungsdurchführungsbestimmungen, Erhebungsverfahren, Vollstreckung, außergerichtliche Rechtshilfeverfahren, Strafen und Bußen. 

Eine Hauptaufgabe der Abgabenordnung ist darin zusehen, dass vom Gesetzgeber angestrebte Gleichgewicht zwischen den Rechten der Steuerpflichtigen und den Rechten der Finanzverwaltung herzustellen.
Zudem regelt die Abgabenordnung bestimmte Begriffe und Sachverhalte, die für mehrere oder gar für alle Steuergesetze gleichermaßen Gültigkeit haben.

Die Stellung der AO im Rechtsystem der Bundesrepublik Deutschland soll die nachstehende Grafik 1 verdeutlichen:


Die Abgabenordnung gliedert sich in neun Teile (siehe Grafik 2):